Der rechtlich umstrittene Tropfen. Foto: Gottfried Stoppel

Das Hamburger Landgericht tendiert zu der Auffassung, dass ein schwäbischer Whisky Namensrechte verletzt. Der Rechtsstreit zwischen der Brennerei in Berglen und schottischen Scotch-Lobbyisten ist aber längst noch nicht entschieden.

Berglen/Hamburg - Denkt der durchschnittliche Verbraucher beim Wörtchen „Glen“ an schottischen Whisky? Das ist die Frage, mit er sich das Hamburger Landgericht – nach einer entsprechenden Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – im Zusammenhang mit dem auf den Höhen über dem Remstal gebrauten Single Malt namens Glen Buchenbach beschäftigt. Die Entscheidung, berichtet der Gerichtssprecher Christian Köster, ist in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag noch nicht gefallen. Aber die Richter haben eine vorläufige Einschätzung abgegeben, die eher im Sinne der Schottischen Whisky Association (SWA) wäre. Diese will den Schwaben die Verwendung des Wörtchens Glen für ihren in Berglen hergestellten Whisky untersagen lassen, weil durch entsprechende Assoziationen Namensrechte verletzt würden – die geschützte geografische Angabe „Scotch Whisky“.

Glen steht im Gälischen für ein kleines Tal

Zwar sei, so argumentieren nun die Richter, dieses Namensrecht weder unmittelbar noch durch direkte Anspielungen verletzt. Zusätzlich nenne Artikel 16c der entsprechenden Verordnung aber auch allgemein „falsche und irreführende Angaben“ als Grund für eine Namensrechtsverletzung. Und dies sei durch die Verwendung des Wortes Glen, das im Gälischen für kleines Tal steht, möglicherweise der Fall. Schon beim EuGH-Entscheid hatte es im Übrigen geheißen, dass zusätzliche Angaben auf dem Etikett wie „Schwäbischer Whisky“ oder „Hergestellt in Berglen“ bei der Beurteilung keine Rolle spielten.

Entschieden sei aber noch nichts, heißt es in einer ersten Stellungnahme der betroffenen Waldhornbrennerei Klotz. Zum einen stehe die endgültige Entscheidung des Hamburger Landgerichts erst am 7. Februar kommenden Jahres an. Und außerdem habe die Kammer darauf verwiesen, dass es sich bei der vorläufigen Einschätzung um eine handelt, wie sie im Sommer, direkt nach der Entscheidung des EuGH, getroffen worden sei. Die jüngst eingereichten Schriften und Anlagen, so hat die Vorsitzende Richterin offenbar extra betont, seien noch nicht berücksichtigt.

Gutachten: Befragte sehen kaum Zusammenhang zwischen Glen und Scotch

Die Hoffnung der schwäbischen Whiskybrenner ist nun, dass ein Umfragegutachten des Instituts für Demoskopie Allensbach die Richter eines Besseren belehrt. Darin sei zu lesen, so sagt der Rechtsanwalt Sven Mühlberger, dass „gerade mal ein Prozent der Befragten einen unmittelbaren Bezug zwischen Glen und Scotch Whisky herstellen können“. Zudem gebe es Statistiken, die belegten, dass das Wort Glen für Scotch Whisky insgesamt kaum eine Rolle spielt. Dieser Wortbestandteil sei in Großbritannien nur bei 3,7 Prozent der Scotch Whiskys zu finden, in Deutschland sogar nur bei drei Prozent.

„Es bleibt daher spannend, ob das Landgericht Hamburg vor diesem Hintergrund an seiner vorläufigen Auffassung festhält“, heißt es in der Pressemitteilung der Berglener Brennerei. Bis zum 17. Januar bleibe überdies noch Zeit für Vergleichsverhandlungen. Einem Vergleich steht Jürgen Klotz aber sehr skeptisch gegenüber: „Dann könnte man fast jedes Wort monopolisieren – zum Beispiel Bach fürs Bier.“