So leer sieht man das Amtsgerichtsgebäude nur selten. Foto: Gottfried Stoppel

In Zeiten von Corona ist Abstand das A und O. In Amtsgerichten wie dem Waiblinger bedeutet es einen erheblichen organisatorischen Aufwand, die Geschäfte am Laufen zu halten.

Waiblingen - Das Waiblinger Amtsgericht ist auf mehrere Gebäude verteilt – noch, denn am früheren Krankenhausstandort soll ein Neubau in Zukunft sämtliche Geschäftsstellen der Behörde unter einem Dach beherbergen. Denn ein Amtsgericht hat weit mehr Aufgaben als nur Straf- und Zivilprozesse, auch wenn diese die nach außen hin spektakulärsten sind. Neben Kriminalität und Streit beschäftigen die Richterinnen und Richter sowie die Justizangestellten auch Familienangelegenheiten, Sterbefälle, Betreuungen und im zugehörigen Grundbuchamt auch Immobilienangelegenheiten. Das bedeutet Publikumsverkehr, in Zeiten von Corona muss der Schutz der Angestellten und der Klienten gewährleistet sein.

Wer ins Gerichtsgebäude will, muss klingeln

„Wir arbeiten deshalb zurzeit im Zwei-Schicht-Betrieb“, sagt Michael Kirbach, der Direktor des Amtsgerichts in Waiblingen. Das bedeute weit mehr als der Bereitschaftsdienst, der an Wochenenden unter anderem für die Haftrichter bestehe. Außerdem kommt man als Besucher zurzeit nicht so einfach in eines der Gebäude, die sonst dem Publikum offen stehen. „Man muss klingeln, wenn man hinein will“, sagt Michael Kirbach. Bevor man eingelassen wird, muss man erklären, aus welchem Grund man in das Gerichtsgebäude will, dass man keine Corona-Symptome habe, nicht aus einem Risikogebiet komme und nicht unter Quarantäne stehe.

Wer aus amtlichen Gründen mit dem Gericht zusammenarbeiten muss – etwa mit dem Grundbuchamt oder wegen eines Erbfalls mit dem Nachlassgericht – wird das in den meisten Fällen schriftlich erledigen können. Für weitere Angelegenheiten muss man zurzeit einen Termin vereinbaren und wird dann eingelassen. Die entsprechenden Telefonnummern und weitere Angaben sind auf der Internetseite des Amtsgerichts zu finden. Das gilt nicht nur für die Waiblinger Behörde. Wer sich ein bisschen auf den Webseiten der Gerichte in Deutschland umschaut, findet überall entsprechende Einträge.

Haftsachen haben Vorrang

Jenen, die zu einer Verhandlung vorgeladen sind, egal ob als Partei in einem Zivilstreit, als Angeklagter, Beschuldigter, Zeuge in einem Strafprozess, wird geraten, sich vorab telefonisch zu erkundigen, ob der Termin auch tatsächlich stattfindet. „Zurzeit finden nur Verhandlungen statt, die nicht aufgeschoben werden können“, sagt Kirbach. So sind in dieser Woche im Bereich der Strafverfahren lediglich zwei Verhandlungen zu finden. „Das sind Haftsachen“, sagt der Amtsgerichtsdirektor. Da hier einer oder mehrere Beteiligte in Untersuchungshaft sind, haben diese einen Anspruch auf ein zügiges Verfahren, damit ihr Aufenthalt hinter Gittern sich nicht unnötig in die Länge zieht.

„Wir verhandeln in unserem großen Saal. Da ist genügend Raum, um sich weit genug von einander aufhalten zu können. Die Richter können Anweisungen geben, wenn Personen zu dicht nebeneinander sitzen“, so Kirbach. Amtsrichter sind es gewohnt, souverän Entscheidungen zu treffen. In einer Situation wie der jetzigen ist so etwas nur von Vorteil.

Betreuungsrichter machen weiter Besuche

Da das Waiblinger Amtsgericht auch für Betreuungen zuständig ist, sind die dort tätigen Richter immer wieder in diakonischen Einrichtungen für Menschen mit geistigen Behinderungen oder dem Klinikum Schloss Winnenden vor Ort – falls es notwendig ist, sich ein Bild von der Situation der Betreuten machen zu können. Allerdings sei es zurzeit in das Ermessen der Richterinnen und Richter gestellt, ob sie einen solchen Termin wahrnähmen oder nicht, so Michael Kirbach. „Und wenn, dann unter den dort geltenden Schutzmaßnahmen. Schließlich sollen nicht nur unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch die Betroffenen in den Einrichtungen vor einer Gefährdung geschützt werden.“

Und auch am Familiengericht gebe es Fälle, in denen ein rasches Eingreifen auch zu Zeiten von Corona notwendig werden können. „Etwa wenn es um den Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geht.“