Aufpassen allein reicht oft nicht. Die Schülerversicherung hat ein paar Lücken geschlossen. Foto: dpa

Die Kommunen sind offen für Verhandlungen mit den Versicherern über eine Nachfolgeregelung der Schülerzusatzversicherung für einen Euro. Ob der Preis gehalten werden kann, ist dabei fraglich.

Stuttgart - An der Ein-Euro-Schülerversicherung scheiden sich die Geister. Das Land hat den Gruppenvertrag über die Zusatzversicherung zum kommenden Schuljahr gekündigt. Man wolle „den falschen Eindruck“ korrigieren, es sei eine Pflichtversicherung, hatte Kultusministerin Susanne Eisenmann erklärt. „Endlich, das war ja auch eine sinnlose Geldmacherei“, kommentiert eine Leserin. Eine andere hält fest: „Es gibt im Schulalltag ganz andere ‚Missverständnisse’. Die Versicherung einfach abzuschaffen, ist sinnloser Aktionismus an der falschen Stelle“.

Eltern behinderter Kinder im Hintertreffen

„Da wird ein Riesenfass aufgemacht, wegen einem Euro“, klagt auch Martin Schutz, der Leiter einer Sonderschule in Esslingen. Gerade Eltern von geistig behinderten Kindern „finden nicht so leicht Versicherer für eine private Haftpflicht“, gibt er zu bedenken. „Es wäre im Sinne aller, da einige Risiken wegzunehmen.“ Die Konsequenzen seien klar: „Wir werden Eltern haben, die für den Schaden ihres Kindes nicht aufkommen können. Die geschädigte Familie bleibt dann auf den Kosten sitzen.“ Die Schülerzusatzversicherung habe da gute Dienste geleistet.

Schulleiter hofft auf Kommunen

Der Schulleiter bedauert, dass es ohne den Rahmenvertrag des Landes nicht mehr möglich sei, pauschale Verträge für die ganze Schule abzuschließen. Häufig übernähmen in der Praxis Schulfördervereine die Kosten. Er lobt, dass so bisher die Schüler vom ersten Tag im Schuljahr an versichert seien. Kämen – wie an Sonderschulen häufig der Fall – im Lauf des Schuljahres weitere Schüler hinzu, hätten diese ebenfalls sofort den Versicherungsschutz. Der sei bei Exkursionen, Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Schullandheimen und Praktika unverzichtbar.

Schutz betont, „aus Sicht der Schulen sollte eine Lösung gefunden werden, die den günstigen Versicherungspreis für alle Schüler garantiert und ohne großen Verwaltungsaufwand für die Schulen zu leisten ist.“ Tragfähige Lösungen wären, wenn die Fördervereine oder die Kommunen als Schulträger die Prämie bezahlen würden, meint der Schulleiter.

Beratungen mit Versicherern beginnen erst

Die Kommunen reagieren noch zurückhaltend. Die beiden kommunalen Versicherer, die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV) und der Badische Gemeindeversicherungsverband (BGV) haben angedeutet, man wolle mit den Kommunen ins Gespräch über Alternativen kommen. Für einen Euro sei eine Schülerversicherung jedoch nur möglich, wenn der Verwaltungsaufwand äußerst gering gehalten werde. Bis jetzt führen meist die Schulsekretariate Listen über die Zusatzversicherung.

„Wir stehen erst vor den Beratungen mit den Versicherern“, sagt Norbert Brugger, der Bildungsdezernent des baden-württembergischen Städtetags. Allerdings, so Brugger: „Wir sind offen für Vorschläge der Versicherer. Wir wollen im Rahmen des rechtlich und verwaltungstechnisch Möglichen, eine Lösung erhalten, die das Bisherige abbildet.“ Der Dezernent ergänzt, „es wird nicht einfach, eine Ein-Euro-Versicherung auf neuer Basis abzuschließen“. Roger Kehle, der Präsident des Gemeindetags, sagt: „Wir bitten WGV und BGV, Alternativen zu erarbeiten.“

Versicherung für Schultablets?

Perspektivisch gesehen hält Norbert Brugger eine Schülerversicherung für durchaus sinnvoll. Mit der Digitalisierung sind mehr teure Geräte im Unterricht zu erwarten. Der Dezernent regt an, gleich mit den Versicherern mit zu beraten, wie die Haftpflichtversicherung eventuell auf neue technische Geräte ausgedehnt werden könne. Das allerdings, werde dann wohl nicht mehr für einen Euro zu haben sein.

Verbraucherzentrale kritisiert geringen Schutz

Die Verbraucherzentrale hatte an der Schülerzusatzversicherung kritisiert, es würden nur wenige zusätzliche Risiken abgedeckt, oft sei die Summe gering. Streit gab es im vergangenen Jahr, weil die Versicherung ein Handy nicht ersetzte, das in der Pause zu Bruch gegangen war. Das habe nichts mit dem Unterricht zu tun gehabt, lautete die Begründung. Bei der Sachschadenversicherung liegt die Obergrenze bei 300 Euro. Bei der Unfallzusatzversicherung moniert die Verbraucherzentrale, gebe es im Fall einer Invalidität nur eine Grundsumme von 50 000 Euro. Nach einem schweren Unfall werde die Versicherungsleistung kaum ausreichen. Die Versicherung greife auch nicht, wenn das Kind auf einem Umweg nach Hause gehe und dabei einen Unfall habe.

Allerdings sind Schulfeste und Schullandheime versichert, für die die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahle, so die BGV. Die Haftpflicht kommt nur zum Tragen, wenn die Eltern keine private Versicherung haben. Das sei jedoch bei 20 Prozent der Fall, heißt es von der BGV. „Die Ein-Euro-Versicherung hatte auch was vom Solidargedanken“, sagt ein Mitarbeiter der BGV.