Eine Stuttgarter Schulklasse sitzt derzeit ohne Handys da, die Polizei hat sie eingezogen. Per Klassenchat schickten sich die Schüler Kinderpornos zu. Foto: dpa

Per Klassenchat schickten sich Stuttgarter Schüler Kinderpornos zu. Lehrer und Eltern sind geschockt. Was Erziehungsberechtigte wissen sollten und wie sie die Smartphone-Nutzung ihres Nachwuchses lenken können.

Stuttgart - 24 Schüler einer Stuttgarter Schule schickten sich auf dem Smartphone per WhatsApp-Gruppe Kinderpornos zu. Immer wieder kam es in der jüngeren Vergangenheit zu Kinderporno-Skandalen an deutschen Schulen und in Baden-Württemberg sogar erst kürzlich im Dezember 2018, als Freiburger Schüler sich gegenseitig Kinderpornos über den gleichen Messenger zusendeten. Eltern und Lehrer fragen sich, was sie dagegen tun können. Wir geben einen Überblick.

Wie können Eltern Kinderpornos auf den Handys der Kinder verhindern?

Per SMS, Messenger, WhatsApp oder Facebook erhalten Kinder Beleidigungen und jugendgefährdende Inhalte. Um das zu vermeiden, erlauben einige Jugendschutzprogamme bestimmte Kontakte zu blockieren oder WhatsApp und andere Messengerdienste zu sperren. Damit Kinder nicht gewollt oder ungewollt auf für sie ungeeignete Inhalte gelangen, blockiert das Jugendschutzprogramm solche Seiten. Je nach Einstellung zeigt das Programm eine Warnung an oder leitet auf eine neutrale Seite weiter. Bei manchen Programmen können Eltern auch nachschauen, welche Seiten ihr Nachwuchs öffnet und wie oft.

Bei der kostenpflichtigen Software der Firma Salfeld oder bei Windows Family (für den PC) können für das Kind ungeeignete Programme wie Messenger, Sharing-Tools und ander individuell gesperrt werden. Die Google-App Family Link ermöglichen es Eltern, aus ihrem eigenen Google-Account heraus separate Konten mit besonderen Filterfunktionen für Kinder zu erstellen und dort beispielsweise die Nutzungsdauer festzulegen, Apps zu sperren und die Nutzung zu überwachen. Einen ausführlichen Test verschiedener Sicherungssoftware findet sich hier: https://www.av-test.org/de/news/test-so-gut-schuetzt-kinderschutz-software-wirklich/

In welchem Alter sollten die Kinder-Filter installiert werden?

„Bei Kindern ab dem Grundschulalter bis etwa zwölf Jahren empfehlen wir Eltern immer eine Sicherungssoftware zu installieren“, sagt Ingrid Bounin, die Referatsleiterin Medienbildung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg. Eltern sollten ihren Kindern auch ihre Kreditkartendaten nicht für App-Käufe zur Verfügung stellen. Es sei außerdem ratsam, gemeinsam mit den Kindern die Nutzerkonten in den sozialen Netzwerken einzurichten.

Warum muss man trotz Softwaresicherung seinen Kindern die Gefahren erklären?

Laut Medienpädagogin Bounin sind Jugendliche heute meist digital so fit, dass sie wissen, wie man Sperren umgeht. Es gebe beispielsweise Software, die nicht mehr aktiv ist, wenn man das Handy einmal aus und wieder anschaltet. Für Jugendliche kann es auch ein sportlicher Anreiz sein, die Sicherung zu umgehen. „Wenn Eltern mit ihren Kindern im Gespräch bleiben, wenn sie Interesse zeigen für den Umgang ihrer Kinder mit Medien und klar kommunizieren, was alles geht und was nicht erlaubt ist – dann schützen sie ihre Kinder am besten“, sagt Bounin.

Es sollte den Kindern vor Augen geführt werden, dass bestimmtes Verhalten Konsequenzen hat. „Dass die Polizei in der Stuttgarter Schule angerückt ist und alle Handys eingezogen hat, kann eine gute Abschreckungswirkung haben und ein guter Gesprächsanlass sein.“ Das Wichtigste sei ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen. Das heißt: Die Kinder auch mal zu fragen, welche Apps sie benutzen, mit wem sie Kontakt haben, ob sie die Personen kennen oder nicht. Eltern sollten auch sagen, wenn sie sich Sorgen machen und warum.

Welche Mediennutzungsregeln sollten Eltern durchsetzen?

Das Landesmedienzentrum rät Eltern, gemeinsam mit ihren Kindern Mediennutzungsregeln aufzustellen. Das heißt: Altersabhängig beispielsweise abends ab 22 Uhr kein Handy mehr im Kinderzimmer, sondern es über die Nacht im Wohnzimmer ablegen und zum Aufwachen einen Wecker benutzen. Gerade vor dem Einschlafen könne ein aufwühlendes Bild oder Video eine starke Wirkung haben. „Solche Regeln sollten aber immer verbunden werden mit einer wertegeleitete Erziehung und einer vertrauensvollen Beziehung“, sagt Bounin. Kinder testen Grenzen aus, überschreiten Grenzen und wollen sehen, was das bei den Erwachsenen auslöst. „Aber sie wünschen sich auch Orientierung, gewisse Richtlinien, nach denen sie handeln können.“ Eltern und Lehrkräfte können sich bei Fragen an die Medienpädagogische Beratungsstelle wenden: Telefon: 0711-2850 777, Email: beratungsstelle@lmz-bw.de

Sind die Eltern überfordert?

Viele Eltern seien unsicher, wie sie Sexualität und Aufklärung mit ihren Kindern besprechen sollen, sagt Medienexpertin Ingrid Bounin. Auf der anderen Seite würden sich viele nicht mit den Online-Plattformen und Apps auskennen und daher gar nicht wissen, was ihre Kinder da so alles machen. Jugendliche sollten immer sehr sorgfältig auswählen, was sie posten. „Die sozialen Medien und Plattformen locken mit Aufmerksamkeit. Den Jugendlichen muss klargemacht werden, dass sich manche ihre freizügigen Videos z.B. auf der Plattform TikTok mit Hintergedanken anschauen und diese als Material für Pädophile herhalten können.“ Medienerziehung gehöre heute wie Zähneputzen, Verkehrserziehung, gesundes Essen, gutes Benehmen mit dazu, sagt Bounin. Das Landesmedienzentrum bietet Eltern im Rahmen der Initiative Kindermedienland landesweit kostenlose Informationsveranstaltungen und Workshops an.

Welchen Jugendschutz bieten die Apps selbst?

Verbindliche Altersfreigaben für Apps gibt es nicht, beim Download sind weder Nachweis noch Verifizierung erforderlich. Das Mindestalter bei WhatsApp beträgt beispielsweise 16 Jahre. Ohne Einwilligung der Eltern dürfen Kinder das Programm theoretisch gar nicht nutzen. „Bitte bestätige, dass Du mindestens 16 Jahre alt bist, bevor Du dieses Angebot nutzt“, fordert der Anbieter seine Nutzer auf. Eine ernsthafte Kontrolle, etwa durch eine Kopie des Personalausweises, gehört aber nicht dazu. Bei der Registrierung zu der Video-Plattform TikTok, auf der besonders junge Mädchen zum Teil freizügige Videos von sich hochladen, müssen Nutzer zwar mindestens 13 Jahre alt sein – eine verlässliche Überprüfung des Alters erfolgt aber auch hier nicht.

Was tut WhatsApp zur Kontrolle?

Laut einer Recherche des Online-Nachrichtenportals TechCrunch hat der Messengerdienst WhatsApp ein massives Problem mit Kinderpornografie. Grund sei die magere personelle Ausstattung des Facebook-Tochterunternehmens. Zwar hätten Moderatoren wegen der Verschlüsselung von Nachrichten bei WhatsApp keine Möglichkeit, die Inhalte von Chatgruppen einzusehen. Doch könnten eindeutig auf Kindesmissbrauch hindeutende Bezeichnungen wie „child porn xvideos“ klare Hinweise geben.

Anders als beim Mutterkonzern Facebook, wo allein rund 20 000 Mitarbeiter damit befasst seien, Inhalte zu kontrollieren, seien es bei WhatsApp nur 300 Personen. In einer Stellungnahme von WhatsApp heißt es, man verfolge „eine Nulltoleranz-Politik hinsichtlich Kindesmissbrauchs“ und setze unter anderem künstliche Intelligenz ein, um Profilbilder und Bilder zu überprüfen. Zudem sperre man Accounts, die solche Inhalte verbreiten. Es heißt dort aber auch: „Da sowohl App Stores als auch Kommunikations-Apps missbraucht werden, um fragwürdige Inhalte zu verbreiten, müssen Technologiefirmen zusammenarbeiten, um die weitere Verbreitung solchen Materials zu stoppen.“

Dürfen Schüler WhatsApp überhaupt benutzen?

Ein generelles Handy- oder Messengerverbot an Schulen in Baden-Württemberg gebe es nicht, wie das Kultusministerium mitteilte. Dadurch sind auch Klassenchats über WhatsApp nicht verboten. Nur im Unterricht dürften keine Smartphones benutzt werden. Kürzlich wurde vom Landtag eine rechtliche Grundlage geschaffen, die es Schulen erlaubt, Handys von Schülern einzuziehen, wenn diese die Notwendigkeit dazu sehen.