Ab wann ist körperliche Liebe an öffentlichen Plätzen strafbar? Foto: dpa

Das Netz amüsiert sich über ein Pärchen, das seiner Lust freien Lauf ließ. Warum die Polizei jetzt wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauchs ermittelt – und ab wann aus Liebesspiel im Freien eine Straftat wird, lesen Sie hier.

Schorndorf - Der öffentliche Oralverkehr eines Pärchens am Donnerstagmittag, an einer belebten Straße in Schorndorf hat nun nicht nur ein Vor-, sondern auch ein Nachspiel – wenn auch ein juristisches. Die Kriminalpolizei ermittelt gegen den 58 Jahre alten Mann und seine 37-jährige Partnerin nun unter anderem wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch. „Und zwar deswegen, weil Kinder das Ganze angesehen haben“, erklärt der Polizeisprecher Ronald Krötz.

Im Internet hat die Meldung eher für Erheiterung gesorgt. „Lieber das als die ständigen Kloppereien“, schreibt ein Facebook-Nutzer in Anspielung auf die Sicherheitslage in Schorndorf. „Es gibt Schlimmeres, das angezeigt und aufgeklärt werden sollte“, findet eine Frau. Schließlich fände „Sexualkunde bereits im Kindergarten statt“. Ein Mann vermutet, viele Zuschauer hätten angesichts der Beobachtung vermutlich selbst „Spaß gehabt“ – ein anderer glaubt dagegen, Unzucht in der Öffentlichkeit sei „im Zentrum des Pietcong die schlimmste anzunehmende Straftat“.

Ab wann ist Sex in der Öffentlichkeit strafbar?

Der Koitus in der Öffentlichkeit reizt viele Menschen – sei es wegen der Spontanität, der drohenden Gefahr, entdeckt zu werden oder – bei Exhibitionisten – gar der Reiz, Zuschauer zu haben. Die Online-Partnerbörse Parship hat im vergangenen Jahr ihre Nutzer zu Orten befragt, an denen sie sich bereits verlustiert haben.

Weit mehr als die Hälfte der Teilnehmer nannte die freie Natur – etwa einen Strand oder das klassische „Bett im Kornfeld“. Fast ein Viertel hat es schon an öffentlichen Plätzen wie Parks oder Schwimmbädern getan; und fast die Hälfte in einem Verkehrsmittel wie einem Auto oder einem Zug. Selbst die Schlagersängerin Andrea Berg singt davon, im Autokino „Liebe zu machen“.

Das Gesetz geht von einer Straftat aus, wenn jemand „öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt“. Soll heißen: Jemand muss die Akteure anzeigen und diese müssen bewusst für ihr Liebesspiel die Öffentlichkeit gesucht haben.

Wird ein Liebespaar im Gebüsch oder in einem abseits geparkten Auto mit verhängten Fenstern ertappt, dürfte kaum ein Richter dies als Straftat werten. Bloße Nacktheit, etwa bei einem „Flitzer“, gilt dagegen unter Umständen als Belästigung der Allgemeinheit – eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich zieht.