Will vor den Staatsgerichtshof ziehen: CDU-Abgeordneter Löffler Foto: dpa

Der Stuttgarter CDU-Abgeordnete Reinhard Löffler hält den zweiten Untersuchungsausschuss zum Polizei-Einsatz im Schlossgarten für verfassungswidrig.

Stuttgart - Der Streit um Sinn und Zweck des zweiten Schlossgarten-Untersuchungs-ausschusses wird wohl vor dem baden-württembergischen Verfassungsgericht landen. Nach der Sommerpause will der CDU-Abgeordnete Reinhard Löffler den Landtag auffordern, den Ausschuss für verfassungswidrig zu erklären. Sollte die grün-rote Regierungsmehrheit dies ablehnen, was angesichts der bisherigen Einlassungen und der Reaktion vom Freitag („Schmierenkomödie“) zu erwarten ist, will Löffler vor den Staatsgerichtshof in Stuttgart ziehen. „Ich will nicht Mitglied in einem Ausschuss sein, der offenkundig verfassungswidrig ist“ sagte er. „Grün-Rot missbraucht mit diesem Ausschuss seine Macht.“.

Zur Begründung für seinen Entschluss verwies Löffler auf einen soeben erschienenen Beitrag in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (August-Ausgabe). Darin kommt der Diplom-Jurist Martin Reinhardt von der Uni Würzburg zu dem Schluss, der zweite Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten sei „evident verfassungswidrig“.

Laut dem Juristen Reinhardt, der aktives CDU-Mitglied ist, sind Untersuchungsausschüsse eigentlich ein Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber Regierung und Verwaltung. Dazu sei im Lauf der Jahre noch die Nutzung als „Waffe der Opposition getreten. Mit der Einsetzung des zweiten Schlossgarten-Ausschusses habe aber die grün-rote Regierungsmehrheit diese Rollenverteilung in ihr Gegenteil verkehrt: Der Ausschuss diene den Regierungsfraktionen in dem Fall als parteipolitisch motivierte Agitation gegen die Opposition. Er werde als „politisches Tribunal“ missbraucht, diene er doch weniger der Wahrheitssuche als vielmehr dem parteipolitischen Kalkül.

„Eine derartige Pervertierung der Funktion von Untersuchungsausschüssen ist aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht tolerabel“, schreibt Reinhardt. Es handele sich dabei um einen klaren Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.

Der zweite Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 im Schlossgarten war im Dezember 2013 auf Antrag von Grünen und SPD eingesetzt worden. Auch die oppositionelle FDP stimmte dafür, die CDU enthielt sich der Stimme. „Damals wusste ich noch nicht, was ich heute verfassungsrechtlich weiß“, so Löffler. Sonst hätten er und seine Fraktion dagegen gestimmt.

Grün-Rot begründete den zweiten Ausschuss unter anderem damit, dass durch das Auftauchen neuer Mails der Verdacht im Raum stehe, die Regierung Mappus habe dem ersten Ausschuss nicht alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt und somit womöglich die Rechte des Landtags verletzt. Laut dem Juristen Reinhardt ist dieser Verdacht aber nicht konkret genug, um die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss zu rechtfertigen.

Sowohl Löffler als auch Reinhardt argumentieren, dass nach bisheriger Rechtsprechung der Verfassungsgerichte eine neue Regierung nicht einfach auf Verdacht die E-Mail-Konten der Vorgänger wiederherstellen und durchforsten darf, wie dies Grün-Rot im Rahmen der Ausschuss-Arbeit vorhat. Wie eine Regierung zu einer Entscheidung gekommen ist, gehöre zum „Kernbereich der Exekutive“ und sei daher aus guten Gründen ein besonders geschützter Bereich. Nur bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverstößen dürfe man entsprechend tätig werden. Aber sogar Grün-Rot habe sowohl bei der Einsetzung des Ausschusses als auch in späteren Regierungsberichten eingeräumt, dass die Regierung Mappus nach bisherigem Kenntnisstand dem ersten Ausschuss keine Akten zu Unrecht vorenthalten habe, meinen beide. Weitere Offenlegungen seien daher weder nötig noch verfassungsrechtlich in Ordnung.

„Es wird nur im Trüben gefischt“, so Löffler. Ziel von Grün-Rot sei nur, das Thema bis zur Landtagswahl 2016 am Köcheln zu halten. Die grün-rote Regierungsmehrheit hat selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Frage klären soll, ob der Ausschuss verfassungsgemäß ist. Und zwar bei Pascale Cancik, Professorin für Öffentliches Recht an der Uni Osnabrück. Es wird für Ende September erwartet. Löffler will dieses Gutachten, das den Steuerzahler dem Vernehmen nach 15 000 Euro kostet, nicht abwarten. Schon die Fragestellungen an die Gutachterin seien so gewählt, dass diese dem Ausschuss wohl ihren Segen geben werde.