Das Opfer habe einen weiten Weg vor sich, sagen die Experten. Foto: www.mauritius-images.com

Behörden kannten die betroffene Familie schon im Vorfeld der Ermittlungen gegen einen Pädophilenring im Breisgau. Ein Gericht hatte dem mutmaßlichen Haupttäter den Umgang mit dem neunjährigen Opfer untersagt.

Freiburg - Der 37-jährige Mann, der zusammen mit seiner 47-jährigen Lebensgefährtin deren neunjährigen Sohn massenhaft sexuell missbraucht und anderen Pädophilen für Vergewaltigungen vermietet haben soll, hätte mit dem Opfer gar keinen Umgang pflegen dürfen. Wie der Freiburger Oberstaatsanwalt Michael Mächtel gegenüber unserer Zeitung bestätigte, war der Mann im Juni 2017 vom zuständigen Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen Führungsauflagen zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt worden. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil war es besonders um den Kontakt mit der Familie des Neunjährigen gegangen.

Der Mann hatte zuvor wegen des vielfachen Missbrauchs von Minderjährigen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten erhalten. Nach der fast vollständigen Verbüßung sei er im Februar 2014 entlassen und unter Führungsaufsicht gestellt worden. Eine seiner gerichtlichen Auflagen lautete, keinen näheren Kontakt zu Minderjährigen zu suchen. Dagegen habe er mit seinem Einzug bei der Familie in einer Gemeinde im südlichen Breisgau verstoßen, urteilte das Amtsgericht. Weil der Mann in Berufung ging, wurde das Urteil allerdings noch nicht vollstreckt.

Das zuständige Jugendamt hatte bereits vor dem Bekanntwerden der Vorwürfe Kontakt zur Familie gehabt. „Dabei ging es um Hilfen zur Förderung der persönlichen Entwicklung des Kindes“, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Hinweise auf sexuelle Übergriffe und eine Gefährdung des Kindes habe es aber nicht gegeben. Das Amt habe den Jungen zeitweise in Obhut genommen. Das zuständige Familiengericht habe dann entschieden, dass das Kind zurück in die Familie kommen sollte.

Inwiefern auch das zuständige Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald bereits vor der Aufdeckung des Pädophilenrings mit dem Fall betraut war, ist unklar. Ein Sprecher der Behörde wollte dazu keine Stellung nehmen. Er bestätigte lediglich, dass man den Jungen nach seiner Befreiung durch die Polizei in Obhut genommen habe. Dieser werde auch psychologisch betreut.

Es handle sich um einen „unglaublich schweren Fall“, sagte der Referatsleiter beim Landesjugendamt, Jürgen Strohmair. Das Opfer habe einen weiten Weg vor sich. Mit den herkömmlichen Mitteln der Kinderpsychiatrie sei kaum etwas auszurichten. „Der Junge muss erst lernen zu überleben, bevor er leben lernen kann“, sagte Strohmair.