Licht ins Dunkel bringen soll eine Ermittlungsgruppe der Polizei in Sachen Neckarweihinger Schlägerei. Foto: dpa

Die Ermittlungen zur ausgearteten Faschingsparty bei der Blaulichtbar der Neckarweihinger Freiwilligen Feuerwehr laufen. Nach wie vor sind viele Fragen offen – und die Behörden bei Aussagen vorsichtig.

Ludwigsburg - Die Polizisten, die nach der ausgearteten Faschingsparty vor dem Gerätehaus der Neckarweihinger Feuerwehr am vorvergangenen Sonntag verletzt worden waren, sind wieder im Dienst. Im Einsatz, so berichtet Peter Widenhorn, der Sprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, sei auch die eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe, die aus einem halben Dutzend Polizisten besteht.

Im Laufe dieser Woche sollen Zeugen des Vorfalls vernommen werden, bei dem mehrere Betrunkene fünf Polizisten verletzten und neun Beteiligte vorläufig festgenommen wurden. Weder zu der Frage, inwieweit Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr selbst die gewalttätigen Ausschreitungen beförderten, noch zu dem Gerücht, verfeindete VfB-Fangruppen hätten zu den treibenden Kräften gehört, könne er derzeit Auskunft geben, sagte der Polizeisprecher am Montag. „Es ist schon so viel spekuliert worden. Wir informieren zu gegebener Zeit.“

Bislang keine Strafanzeigen gegen Polizeibeamte oder andere Beteiligte

Licht ins Dunkel bringen sollen die Ermittler nicht zuletzt in die Frage, ob in der aufgeheizten Gemengelage auch die Polizei selbst unangemessen reagierte. Schlagstöcke und Pfefferspray waren zum Einsatz gekommen. „Der Sachverhalt in Neckarweihingen wirft Fragen auf, und wenn Vorwürfe gegen die Polizei im Raum stehen, muss man sie selbstverständlich klären“, sagt Renato Gigliotti, Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums. „Allerdings: Bislang wurden keine Strafanzeigen gegen Polizeibeamte oder andere Beteiligte erstattet.“

Dass zur Aufgabe einer Ermittlungsgruppe auch die Aufarbeitung eines mögliches Fehlverhaltens von Polizeikräften gehöre, und dass dafür erst einmal Beamten aus dem Bereich des eigenen Polizeipräsidiums eingesetzt würden, sei die übliche Vorgehensweise.  Gigliotti berichtet, die Bearbeitung von Amtsdelikten obliege den regionalen Polizeipräsidien und dort wiederum den Kriminalpolizeidirektionen. „Bei den Kriminalpolizeidirektionen werden Amtsdelikte grundsätzlich von den Kriminalinspektionen 1 bearbeitet“, dröselt er die Zuständigkeiten auf. „Die örtlichen Kriminalpolizeidirektionen sind auch für die Bearbeitung der Strafverfahren zuständig, die sich gegen Beschäftigte innerhalb der eigenen Dienststelle, besonders der Schutzpolizei, richten.“

Benachbarte Präsidien im Einsatz, wenn die Vorwürfe sehr schwer wiegen

Im Einzelfall könne es aber von der Funktion des Polizeibeamten und den konkreten Tatumständen abhängen, ob die örtlich zuständige oder eine andere Polizeidienststelle mit den Ermittlungen betraut werde. Im Neckarweihinger Fall begutachte die Kriminalpolizei einen Einsatz der Schutzpolizei, sagt Gigliotti. Befangenheit oder mangelnde Objektivität müsse man nicht befürchten. „Auf ein benachbartes Präsidium wird in der Regel erst bei Vorwürfen von einer gewissen Qualität zurückgegriffen, etwa wenn es sich um ein schwerwiegendes Delikt wie den fälschlichen Gebrauch einer Schusswaffe handelt.“ Dann werde ein anderes Präsidium bestimmt, das sich mit dem entsprechenden Fall zu befassen habe. Die Zuweisung erfolge durch die zuständige Staatsanwaltschaft beziehungsweise durch das Landespolizeipräsidium.

Zeugen der Schlägerei haben im Nachhinein auch den Vorwurf erhoben, bei der Feuerwehrparty habe es an Sicherheitsvorkehrungen und Ordnern gefehlt. Wie es sich damit verhält, dazu nimmt die Stadt Ludwigsburg derzeit keine Stellung. „Weil bei uns selbst noch zu viele Fragen offen sind, haben wir eine Stellungnahme der Feuerwehr angefordert“, sagt der Pressesprecher Peter Spear. „Wir brauchen selbst erst möglichst umfassende Erkenntnisse, bevor wir Aussagen zu dem Thema treffen.“