Stadtdekan Schwesig hofft, dass die Stadt noch einlenkt. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) ist erneut auf Konfrontationskurs mit der Kirche. Nach den Themen Kita-Finanzierung und den Kosten für die Gehwegreinigung geht es nun um die Sanierungs- und Betriebskosten der Kirchtürme.

Stuttgart - Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) ist erneut auf Konfrontationskurs mit der Kirche. Nach den Themen Kita-Finanzierung und den Kosten für die Gehwegreinigung geht es nun um die Sanierungs- und Betriebskosten der Kirchtürme.

Hier will die Stadt in Zukunft bedeutend weniger Mittel zuschießen als bisher. Wie die Dinge liegen, wird sich die evangelische Kirche gegen diese neue „Kirchturmpolitik“ notfalls juristisch wehren. In seiner Sitzung am Dienstagabend hat der Kirchenkreisausschuss im Hospitalhof dazu die Weichen gestellt.

Allerdings gibt der Kirchenkreis Bürgermeister Föll und der Stadt Stuttgart noch eine letzte Chance einzulenken. Das entsprechende Schreiben dazu hat Kirchenpfleger Hermann Beck am Mittwoch ins Rathaus geschickt. Darin macht Beck deutlich, dass der Abschluss von Vereinbarungen mit einer städtischen Beteiligung an den Kosten von weniger als 30 Prozent vom Oberkirchenrat nicht genehmigt werden wird. Die Verhandlungen mit Bürgermeister Föll wären damit gescheitert, sollte er bei seinem bisherigen Angebot bleiben.

„Der zuständige Bürgermeister Föll hat als letztes Wort angeboten, dass sich die Stadt Stuttgart künftig noch mit 25 Prozent an den Kosten für die Kirchtürme beteiligt“, erklärte Stadtdekan Søren Schwesig vor dem Ausschuss, „die Zuschüsse für Uhren und Glocken streicht er ganz.“

Verwaltungsgericht legt 33 Prozent Zuschuss fest

Diese Haltung ist für die Protestanten nicht hinnehmbar. Denn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat zwar 2013 einer Klage der Gemeinde Gingen/Fils auf eine Reduzierung der Beteiligung der Kommune an den Kosten für die Instandhaltung des Kirchturms, der Turmuhr und der Glocken stattgegeben. Aber der VGH hat auch entschieden, dass eine angemessene kommunale Beteiligung der Kommunen an den Kosten bei 33,33 Prozent liegt. Auf dieses Urteil beruft sich die Kirche.

„Das trifft uns sehr“, sagt Søren Schwesig, „als protestantische Stadt auch weit mehr als die katholische Kirche, die weniger Kirchen und teilweise auch neuere Kirchen haben.“ Kirchenpfleger Hermann Beck ergänzt mit Blick auf die Verantwortung der Stadt: „Man darf auch nicht vergessen, dass Kirchen für das Stadtbild als Baudenkmäler eine Bedeutung haben.“

Kirche erwägt Klage

Was das im konkreten Fall bedeutet, lässt Beck am Beispiel der Petrusgemeide in Gablenberg durchblicken. Die Sanierung des höchsten Kirchturms in Stuttgart beziffert der Finanzchef der Kirche mit rund 800 000 Euro. Bei so einem Betrag falle es ins Gewicht, ob die Bezuschussung der Stadt 25 Prozent oder mehr betrage, erklärt Beck.

Weniger dramatisch sei die Lage bei den laufenden Unterhaltskosten der Kirchturmuhren und -glocken. Sie beziffert Beck auf rund 25 000 Euro pro Jahr. Gleichwohl akzeptiert der Oberkirchenrat die städtische Position, den Zuschuss auf Null herunterzufahren nicht. „Der Oberkirchenrat würde einer Vereinbarung mit der Stadt nur zustimmen, wenn der Ablösungsfaktor bei 25 liegt“, erklärte Stadtdekan Schwesig den Ausschussmitgliedern des Kirchenkreises. Weiter führte Schwesig aus: „Die Stadt wird eine Anpassung dann künftig im Einzelfall vornehmen, wenn eine konkrete Maßnahme beantragt oder abgerechnet wird. Die betroffene Kirchengemeinde muss dann entscheiden, ob sie die Quote akzeptiert oder auf höhere Bezuschussung klagt.“