Der von allen Bürgern zu zahlende Rundfunkbeitrag soll künftig anders bemessen werden. Foto: dpa

Entscheidender Schritt bei der Reform des Rundfunkfinanzierung: Die Ministerpräsidenten lassen prüfen, ob sich die Abgabe ab 2023 an die Inflationsrate koppeln lässt. Eine Entscheidung könnte bereits im Juni fallen.

Berlin - Die Bundesländer haben entscheidende Weichen für eine Reform der Rundfunkfinanzierung gestellt. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss am Donnerstag in Berlin zu prüfen, ob der Beitrag ab dem 1. Januar 2023 mithilfe eines Indexmodells angepasst werden sollte, wie die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) nach den Beratungen mitteilte. Das Verfahren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender könnte sich damit grundlegend ändern.

Bislang wird die Höhe des Beitrags in mehreren Schritten festgelegt. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft den Bedarf der Sender. Über die Höhe entscheiden dann letztlich die Ministerpräsidenten. Bei einem Indexmodell würde die Abgabe künftig an einen Kennwert wie die Inflationsrate oder den Verbraucherpreisindex gekoppelt und alle zwei Jahre automatisch angepasst.

Noch einige offene Fragen

Dreyer sagte, wie ein solches Modell am Ende aussehen könnte, sei noch längst nicht klar. Es müsse verfassungs- und beihilferechtlich in Ordnung sein. Gutachten legten bereits heute nahe, dass es auch künftig eine Rolle der KEF als übergeordnete Instanz geben müsse. Die nähere Ausgestaltung sollen nun die Rundfunkreferenten in den Staats- und Senatskanzleien ausarbeiten und bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz vorlegen.

Bei dem für den 6. Juni in Berlin angesetzten Treffen könnten die Länderchefs dann eine definitive Entscheidung zur Zukunft der Rundfunkfinanzierung fällen. Bis dahin seien noch einige Fragen zu klären, von deren Beantwortung die Zustimmung der Länder abhänge, erklärte Dreyer.

Einsparpläne noch ungenügend

Die rheinland-pfälzische Regierungschefin drang zudem erneut auf weitere Sparbemühungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die 2017 vorgelegten Einsparvorschläge seien nach Auffassung der Länder noch nicht ausreichend, betonte sie. Bis Ende April müssen die Sender ihren Finanzbedarf für die Zeit von 2021 bis 2024 bei der KEF anmelden.

Dreyer unterstrich, aus Ländersicht sei wichtig, dass es nur moderate Bedarfsanmeldungen gebe, weil sie die Grundlage für das zukünftige Finanzierungsmodell darstellen sollen, das dann ab 2023 greifen könnte. Derzeit liegt der Beitrag bei 17,50 Euro pro Monat und Haushalt.

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm sagte am Donnerstag, der Senderverbund halte das Modell für „einen grundsätzlich gangbaren Weg, solange die Grundsätze einer bedarfsgerechten Finanzierung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden“. Der Intendant des Bayerischen Rundfunks (BR) wies zugleich darauf hin, dass sich das verfügbare Beitragsaufkommen der ARD seit zehn Jahren unterhalb des Verbraucherpreisindexes und deutlich unterhalb der medienspezifischen Teuerung bewege.

Kritik von Privatsendern

Kritik an den Reformplänen kommt vom Privatsenderverband Vaunet, der Anfang der Woche angekündigt hatte, im Falle der Umstellung juristische Schritte zu prüfen. Die Privaten befürchten, dass ARD und ZDF durch die Reform „unkontrollierte Flexibilität“ erhielte. Auch der KEF-Vorsitzende Heinz-Fischer Heidlberger hält das Modell für problematisch.

Die Ministerpräsidenten wollen zudem den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen neu definieren. Das öffentlich-rechtliche Profil der Sender soll geschärft werden, zugleich könnten die Anstalten künftig flexibler und von der Medienpolitik unabhängiger entscheiden, welche Angebote sie auf welchen Ausspielwegen anbieten. Auch hier sollen die Vorschläge bis zum Juni präzisiert werden.