Mal wieder geht es um den Rundfunkbeitrag. Dieses Mal im Fokus: Menschen, die bisher nicht zahlen. Foto: dpa

Rundfunkbeitrags-Drückeberger aufgepasst: Im Mai vergleicht der Beitragsservice die eigenen Daten mit denen vom Einwohnermeldeamt. Wer daraufhin einen Brief bekommt, sollte diesen auf jeden Fall beantworten. Wir erklären warum.

Stuttgart - Der Rundfunkbeitrag sorgt immer wieder für Unmut in ganz Deutschland. Nun steht die nächste große Aufregung vor der Tür: Der Meldedatenabgleich. Erstmals fand er im Jahr 2013 statt, als der Rundfunkbeitrag eingeführt wurde. Damals wurde von einem „einmaligen“ Abgleich gesprochen, fünf Jahre später wird er nun wiederholt.

Die ehemalige GEZ möchte sicherstellen, dass die beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Adressen der Bürger mit den gemeldeten Anschriften des Beitragsservices übereinstimmen. Stichtag für den Vergleich sei der 6. Mai 2018, berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Um 0 Uhr würden die Datein in den Meldeämtern quasi „eingefroren“ und übermittelt, sagte eine Sprecherin der Zeitung.

Post vom Rundfunkbeitrag – besser nicht ignorieren

Volljährige Personen, die keinem Beitragskonto zugewiesen werden können, erhalten daraufhin einen Brief der Rundfunkanstalt, der unter keinen Umständen ignoriert werden sollte. Im Schreiben werden die Empfänger darum gebeten, Auskunft zu erteilen. Leben Sie beispielsweise in einem Haushalt, in dem der Rundfunkbeitrag bereits von einer anderen Person bezahlt wird, fallen selbstverständlich keine weiteren Kosten an. Es liegt aber an Ihnen, dies mitzuteilen.

Personen, die das Schreiben ignorieren, meldet der Beitragsservice automatisch rückwirkend zum Datum des Einzugs in die Wohnung an, heißt es auf der Homepage. Die darauf folgende Rechnung könnte bei 17,50 Euro pro Monat ganz schön teuer werden. Wer sich bisher vor der Gebühr drücken konnte, fliegt dann auf.