Die Ruhezeiten auf Friedhöfen richten sich unter anderem nach der Bodenbeschaffenheit. Foto: dpa

Sechs, zehn oder 20 Jahre – wie lange die Ruhezeiten bei Kindergräbern sind, legt jede Kommune selbst fest. Ein Blick auf die Regelungen in der Region Stuttgart.

Waiblingen - Von sechs bis hin zu 20 Jahren – die Spanne der Ruhezeiten für Kindergräber ist in der Region Stuttgart groß. Das liegt daran, dass jede Gemeinde ihre jeweilige Friedhofssatzung selbst festlegt. Wie dabei mit verstorbenen Kindern umgegangen wird, ist unterschiedlich.

Althütte

In der Gemeinde Althütte etwa liegt die Ruhezeit für Verstorbene bei 20 Jahren – unabhängig davon, ob der Tote ein Kind oder ein Erwachsener ist. Allerdings sei es schon sehr lange nicht mehr vorgekommen, dass ein Kind beerdigt werden musste, teilt die Kommune mit.

Schorndorf

Auch in der Schorndorfer Friedhofsordnung wird bei der Ruhezeit lediglich zwischen Urnen (15 Jahre) und „allen übrigen Fällen“ (20 Jahre) unterschieden. „Reihengräber können nicht verlängert werden“, betont eine Mitarbeiterin der Stadt. Darüber müsse man sich vorab im Klaren sein. Anders sei das bei sogenannten Wahlgräbern. Diese haben zudem eine längere Nutzungszeit, nämlich 20 beziehungsweise 30 Jahre, und sind dementsprechend teurer.

Böblingen

Ganz ähnlich wie Schorndorf regelt das die Stadt Böblingen: „Ein Reihengrab wird automatisch nach der festgelegten Zeit abgeräumt, ein Wahlgrab kann in der Regel verlängert werden. Deshalb fallen dafür auch höhere Kosten an“, teilt der Pressesprecher der Kommune mit. Bereits bei den Beratungsgesprächen vor der Bestattung würden die Hinterbliebenen auf diese Besonderheiten hingewiesen. Die Ruhezeit für Leichen und Aschen liegt in Böblingen bei 25 Jahren, für Sargbestattungen von Kindern unter sechs bei zwölf Jahren. Die Altersgrenze von sechs Jahren habe historische Gründe, erklärt der Sprecher: „Die Differenzierung des Alters der Kinder hatte früher aufgrund von höherer Kindersterblichkeit den Sinn der Wiederbelegung der Flächen.“

Heute weiche die Stadt in der Praxis allerdings von der Satzung ab: Kindergräber – auch Reihengräber – würden so lange erhalten, wie sie gepflegt werden und die Angehörigen das möchten. „Also oft auch über die Ruhezeiten hinaus, sofern ausreichend Flächen vorgehalten werden können“, so der Böblinger Stadtsprecher. Es werde immer versucht, auf die Wünsche der Eltern einzugehen.

Gärtringen

Die Gemeinde Gärtringen im Landkreis Böblingen unterscheidet ebenfalls zwischen Kindern und Erwachsenen, die Ruhezeiten liegen bei 20 beziehungsweise 25 Jahren – „aus Gründen der Pietät und wegen der Bodenbeschaffenheit“, heißt es vonseiten der Verwaltung.

Göppingen

In Göppingen wird noch weiter nach dem Alter eines Verstobenen differenziert, wie ein Blick in die Friedhofssatzung zeigt: „Die Ruhezeit beträgt auf allen Friedhöfen der Stadt Göppingen für Leichen vom vollendeten 10. Lebensjahr ab (Erwachsene und Jugendliche) 20 Jahre; vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (Kinder) 15 Jahre; bis zum vollendeten 2. Lebensjahr (Kleinkinder) 10 Jahre.“ Der Pressesprecher der Stadt erklärt, warum das so ist: „Die Ruhezeiten wurden anhand der durchschnittlichen Verwesungszeiten festgelegt. Diese sind für den kleinen Körper eines Kindes üblicherweise nicht so lange wie für einen Erwachsenen. Auch wurden die Ruhezeiten anhand der Bodenbeschaffenheit in Absprache mit dem Gesundheitsamt festgelegt.“

Eine Verlängerung sei in Göppingen im Regelfall unproblematisch, zumal es keinen Platzmangel gebe. „Speziell die Kindergräber werden fast ohne Einschränkung verlängert. Nur wenn das Grab sehr stark verwildert sein sollte und anscheinend keine Pflege mehr stattfindet, wird – sehr sensibel – nachgefragt.“ Sowohl Reihen- als auch Wahlgräber könnten verlängert werden.

Esslingen

Stirbt in Esslingen ein Kind vor Vollendung des zehnten Lebensjahrs, beträgt die Ruhezeit zehn Jahre, für alle anderen ist sie doppelt so lang. Diese Regelung habe möglicherweise nicht nur etwas mit der Dauer der Verwesung zu tun, die bei einem größeren Körper entsprechend mehr Zeit benötige, sagt ein Sprecher der Stadt. Hinzu komme wohl auch, dass viele dieser Bestimmungen schon relativ alt seien und aus einer Zeit stammten, in der die Kindersterblichkeit höher war und man auf den Friedhöfen mehr Platz benötigte. „Heute sind 70 Prozent aller Bestattungen bei uns Feuerbestattungen“, berichtet er. Auch in Esslingen seien Reihengräber nicht verlängerbar und Wahlgräber teurer. Wichtig sei, dass Angehörige gut beraten würden. „In der Trauer ist es schwer, das alles zu überblicken.“

Stuttgart

Auf den Stuttgarter Friedhöfen gilt für Kinder unter zwei Jahren eine Ruhezeit von sechs Jahren, Gräber von unter Zehnjährigen bleiben zehn Jahre erhalten, die aller anderen Verstorbenen 20 Jahre. „Hintergrund dieser Vorgabe ist unter anderem die Beschaffenheit des Sarges“, erläutert eine Pressesprecherin. Demnach seien Kindersärge oftmals aus Holzarten gefertigt, die sich schneller zersetzen – zum Beispiel Fichtenholz. „Hinzu kommt, dass Kinder eine geringere Körpermasse haben und auch die Dichte der Knochen niedriger ist. Ihre Körper vergehen schneller. Diesen Umständen trägt die Friedhofssatzung Rechnung und passt die Ruhezeiten an.“

Doch was, wenn die Trauer der Eltern länger dauert als sechs Jahre und sie das Grab ihres Kindes auch nach Ablauf der Frist behalten möchten, so wie es jüngst in Remshalden passiert ist? „Eltern, die ihr Kind verloren haben, erwerben in der Regel ein Wahlgrab. Wahlgräber können unbeschränkt immer wieder in ihrer Laufzeit verlängert werden“, heißt es vonseiten der Stadt Stuttgart. Insoweit ergebe sich eine Problematik wie in Remshalden nicht: „Uns ist kein problematischer Fall bekannt.“