Auf dem Weg zum Angeln: Junge Männer in der Henties Bay in Cape Cross in Namibia. In dieser Gegend stand die Säule, die nun zurückkehren soll. Foto: Getty/Hulton Archive

Auf klare Regelungen für die Restitution von Kolonialobjekten können sich Bund und Länder bisher nicht einigen. Aktuell gibt es eine Rückgabeforderung. Nun soll gehandelt werden. Die Säule von Cape Cross soll von Deutschland an Namibia zurückgehen.

Berlin - Deutschland will eine von Namibia als koloniales Objekt zurückgeforderte Kreuzsäule an das Land im südlichen Afrika zurückgeben. Die Säule von Cape Cross gehört seit 1953 zu den Beständen des Museums für Deutsche Geschichte, das nach der Wiedervereinigung im Deutschen Historischen Museum aufgegangen ist.

Museumspräsident Raphael Gross will die Rückgabe dem Kuratorium des Hauses vorschlagen, wie das Museum am Dienstag bestätigte. Dies geschehe in Abstimmung mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Das Gremium tagt am 16. Mai. Eine Zustimmung gilt als Formsache.

Das Museum sprach von der „herausgehobenen Bedeutung, die ein Artefakt wie diese Säule für die Menschen in Namibia hat und welch besonderen Beitrag sie künftig vor Ort zum Verständnis der Geschichte Namibias leisten kann“.

Es wird noch gerungen

Die Säule von Cape Cross wurde 1486 vom portugiesischen Seefahrer Diogo Cao als Landmarke mit portugiesischer und lateinischer Inschrift am Küstenstreifen errichtet. 1884 kolonisierte das Deutsche Reich das Land als Deutsch-Südwestafrika. Die stark verwitterte Wappensäule wurde 1893 entdeckt und nach Wilhelmshaven gebracht, von wo sie über Kiel nach Berlin gelangte.

Die namibische Rückgabeforderung ist aktuell der einzige offizielle Wunsch auf Restitution an die Bundesregierung. Das umstrittene Thema Rückgabe von Kolonialobjekte beschäftigt an diesem Mittwoch auch die erstmals tagende Konferenz der Kulturminister von Bund und Ländern. Um eine gemeinsame Haltung wird weiter gerungen. Deswegen werden zunächst nur einige gemeinsame Eckpunkte erwartet.

Angst vor rechtlichen Konsequenzen

„Wir stellen uns der historischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem deutschen Kolonialismus und der Verantwortung, die sich aus von kolonialem Denken geprägten Handlungen ergeben hat“, heißt es in einem Entwurf eines Papiers. Aufarbeitung der Kolonialgeschichte gehöre zum demokratischen Grundkonsens. Mit den Herkunftsländern solle über Rückführungen verhandelt werden.

Zuvor waren auch Passagen enthalten, in denen Kolonialismus als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und als „System der Unrechts- und Gewaltherrschaft“ bezeichnet wurde. Diese wurden mit Blick auf mögliche internationale und rechtliche Konsequenzen gestrichen.