Christoph Sonntag bei einem Auftritt: Hinter den Kulissen tobt seit Monaten ein schmutziger Scheidungskrieg Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Ungereimtheiten? Niedere Motive beim Aufsplitten von Fördergeldern? Die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) weiß von nichts und stellt sich als ehemaliger Projektpartner hinter Kabarettist Christoph Sonntag. Das Sozialministerium hingegen geht auf Distanz.

Stuttgart - In der Affäre um möglicherweise veruntreute Gelder hat sich die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) hinter Kabarettist Christoph Sonntag gestellt.

„Unseren Informationen zufolge“ sei die Aufsplittung der Zuwendungen des Landes in Höhe von 211 000 Euro aus sachlichen Gründen erfolgt, erklärte der Vize-Direktor der Landeszentrale, Karl-Ulrich Templ (SPD) gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“. Seine Behörde war für die Umsetzung und Kontrolle des Förderprojekts mit zuständig, in dessen Rahmen der Kabarettist Kinder und Jugendlichen die Demokratie nahebringen wollte. Sonntag hatte das Geld des Landes, das über die Landeszentrale als Projekt-Partner an ihn ging, unter anderem auf das Firmenkonto seiner Frau überwiesen, die sich inzwischen von ihm getrennt hat und behauptet, er habe Gelder veruntreut. Das Sozialministerium, aus dessen Etat das Geld kommt, sowie die Staatsanwaltschaft prüfen den Fall.

Rätselhafte Verteilung des Geldes

Die „Stuttgarter Nachrichten“ hatten vor rund zwei Wochen die Vorwürfe von Sonntags Noch-Ehefrau nach eingehender Prüfung und Recherche veröffentlicht. In dem Bericht wurde unter anderem darauf hingewiesen, „dass das Fördergeld von der Landeszentrale auf Betreiben von Sonntag auf mehrere Firmen (darunter die seiner Ehefrau) verteilt wurde, um der Notwendigkeit zu entgehen, die öffentlichen Aufträge ausschreiben zu müssen“. Dieser Vorgang werde auch im Lager von Christoph Sonntag bestätigt, hieß es in dem Bericht. Vize-Direktor Templ sprach wenige Tage später auf Nachfrage einer Journalistin diesbezüglich von „völlig haltlosen Tatsachenbehauptungen“, meinte aber vor allem, dass es nicht die Landeszentrale war, die die Zuwendung des Landes gesplittet hat. Dies hat offenbar Sonntag selbst getan. Die Zuwendung des Landes ging in drei Tranchen komplett an seine „Stiphtung“.

Ministerium bestätigt Konstellation

Das Sozialministerium bestätigte auf Nachfrage zumindest indirekt, dass Sonntag mit der Aufteilung der Landesgelder offenbar eine lästige öffentliche Ausschreibung vermeiden wollte: „Zuwendungsempfänger werden von der Rechtsordnung unter bestimmten Voraussetzungen zur Einhaltung von Bestimmungen des Vergaberechts verpflichtet“, so das Ministerium. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn Zuwendungsempfänger Aufträge mit einem Wert von mehr als 100 000 Euro an Dritte vergeben und das Geld überwiegend aus Zuwendungen stamme. Diese Konstellation könnte auf Sonntags Situation zutreffen.

Prüfung nach Projektende

Gegenüber der Landeszentrale hatte Sonntag offenbar noch anders argumentiert. Vize-Direktor Templ erklärte jedenfalls, dass die Aufträge „unseren Informationen zufolge“ nicht getrennt erteilt worden seien, um die Bestimmungen des Vergaberechts zu umgehen, „sondern um unterschiedliche Tätigkeitsfelder sachgerecht abzudecken“. Templ bestritt auch den Vorwurf, die Landeszentrale habe Sonntags Kalkulation „abgenickt“ und ihm blind vertraut. Die Prüfung der Projektabrechnung finde zur Zeit statt, das offizielle Projektende sei erst Ende Juli gewesen.

Verlängerung abgelehnt

Sowohl Sonntag als auch Templ hätten gerne das Projekt um ein weiteres Jahr verlängert, aber das Sozialministerium gab dem Begehren nicht statt, und zwar nach eigenen Angaben unter anderem deshalb, weil dem Ministerium in diesem Frühjahr bei der Prüfung des Verlängerungsantrages beziehungsweise des dabei mit ins Ministerium gereichten Zwischenberichts des Projekts „mögliche Ungereimtheiten im Hinblick auf Projektdurchführung und Projektabwicklung“ aufgefallen seien. „Ob sich die möglichen Ungereimtheiten aufklären lassen oder ob tatsächliche Unregelmäßigkeiten existieren, gilt es genau zu prüfen und mit der LpB als Zuwendungsgeberin abzuklären“, so das Ministerium. Auch die Staatsanwaltschaft prüft den Fall.