Der Waldenbucher Schokoladenhersteller Ritter Sport und Stiftung Warentest haben sich in München vor Gericht gestritten. Doch worum ging es in dem Verfahren eigentlich? Foto: dpa

Der Waldenbucher Schokoladenhersteller Ritter Sport hat mit Stiftung Warentest um die Bezeichnung eines Vanillearomas in einer Schokolade gestritten - erfolgreich. Seit 50 Jahren zittern die Hersteller von Kindersitzen, Sonnencremes oder Fahrradhelmen vor der Stiftung Warentest. Die Tester vor Gericht zu treffen, trauen sich nicht viele. Darum ging es in dem Verfahren.

Natürlich oder chemisch hergestellt? Der Waldenbucher Schokoladenhersteller Ritter Sport hat mit Stiftung Warentest um die Bezeichnung eines Vanillearomas in einer Schokolade gestritten - erfolgreich. Seit 50 Jahren zittern die Hersteller von Kindersitzen, Sonnencremes oder Fahrradhelmen vor der Stiftung Warentest. Die Tester vor Gericht zu treffen, trauen sich nicht viele. Darum ging es in dem Verfahren.

München/Berlin - Natur oder Chemie? Das war die Frage im Schokoladen-Streit zwischen dem Hersteller Ritter Sport und der Stiftung Warentest um die Kennzeichnung eines Vanillearomas. Seit rund zehn Monaten beschäftigte der Fall die Justiz. Seit Dienstag steht fest, Stiftung Warentest darf Ritter Sport in ihrem Schokoladentest weiterhin keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen. Für beide Seiten stand es in dem Rechtsstreit auch der gute Ruf auf dem Spiel.

Worum ging es in dem Schokoladen-Streit?

Im November vergangenen Jahres hatte die Stiftung Warentest einen Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen veröffentlicht. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung „natürliches Aroma“ in der Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil diese den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde aber chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft. Ritter Sport wies die Vorwürfe vehement zurück und erklärte, dass es sich bei dem Aromastoff Piperonal um ein natürliches Aroma handelt.