Ältere Diesel dürfen nicht nach Stuttgart fahren – seit Anfang Juli auch nicht mehr, wenn sie Risikopatienten gehören. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Seit April gibt es wegen der Corona-Krise mehr Ausnahmen von den Diesel-Fahrverboten in Stuttgart. Die Regelung wird jetzt nicht verlängert. Das sorgt für dicke Luft.

Stuttgart - In der Corona-Krise durften seit April mehr Autofahrer Ausnahmen von den Diesel-Fahrverboten in der Landeshauptstadt beantragen. So konnten in den vergangenen Monaten ältere Menschen und Menschen mit chronischen Vorerkrankungen, aber auch Beschäftigte in der sogenannten kritischen Infrastruktur darauf setzen, mit ihren älteren Dieselfahrzeugen unterwegs sein zu dürfen. Doch das ist jetzt vorbei – und löst einigen Ärger aus.

Nach Angaben der Stadt sind insgesamt 93 Einzel-Ausnahmen wegen der Corona-Pandemie ausgestellt worden – gültig bis Ende Juni. Diverse Betroffene wollten ihre Genehmigungen jetzt verlängern. Und haben sich eine Abfuhr vom Ordnungsamt eingefangen. Die Ausnahmen seien in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg während der Geltungsdauer der Corona-Verordnung, die am 30. Juni außer Kraft getreten ist, möglich gewesen, ist da zu lesen. Und weiter: Seit 1. Juli „entfallen die Corona bedingten Ausnahmegenehmigungen“. Es liege kein rechtlicher Grund vor, über die im Luftreinhalteplan enthaltenen Tatbestände hinaus Ausnahmegenehmigungen vom Diesel-Verkehrsverbot zu gewähren, steht in dem Antwortschreiben, das unserer Zeitung vorliegt.

Die Betroffenen fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Stellvertretend erhebt Christa Papsdorf von der Bürgerinitiative „Gegen Fahrverbot – für freie Mobilität in Deutschland“ Vorwürfe gegen die Stadt. „Wir sind fassungslos über diese Ignoranz der Stadt gegenüber dem Leben von Menschen“, sagt sie. Bisher habe weder die Weltgesundheitsorganisation noch die Bundesregierung die Pandemie für beendet erklärt. Das Infektionsrisiko sei zwar zurückgegangen, nach wie vor gebe es aber weder ein Medikament noch einen Impfstoff und die genannten Personengruppen seien im Infektionsfall von schweren Krankheitsverläufen bedroht. Offenbar weigere sich die Stadt, die Vereinbarung mit dem Land umzusetzen, kritisiert Christa Papsdorf.

Abstand und Masken sollen schützen

Beim Ordnungsamt betont man allerdings, dass man sich über den Schritt mit dem Verkehrsministerium abgestimmt habe. „Zwar befinden wir uns nach wie vor in der Pandemie, jedoch wurde das öffentliche Leben fast vollständig wiederaufgenommen. S- und U-Bahnen sowie die Busse verkehren im Regelbetrieb“, sagt eine Rathaussprecherin. „Die seit 1. Juli geltende neue Verordnung der Landesregierung sieht einen ausreichenden Infektionsschutz durch das Halten von Abstand und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor“, heißt es auch im Verkehrsministerium.

Dort betont man: „Bei der Frage, ob Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, ist es unabdingbar, sich vor Augen zu halten, warum Diesel-Verkehrsverbote in Stuttgart eingeführt wurden.“ Sie seien notwendig, um den zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel schnellstmöglich einzuhalten. In der Abwägung zwischen beiden Gesundheitsaspekten „werden Ausnahmegenehmigungen als derzeit nicht erforderlich angesehen“.

Eine Hintertür lässt man sich beim Land allerdings offen. „Sollte sich die Corona-Pandemie wieder verschärfen, können Ausnahmen wieder erforderlich werden“, sagt ein Sprecher. Stadt und Land blieben hierzu im Austausch. Bis dahin jedoch müssen ältere Diesel draußen bleiben.