Der Deutsche Richterbund ist wenig begeistert vom Vorstoß der CSU. Foto: picture alliance / dpa/Uli Deck

Mit ihrem Vorstoß zu einer Senkung der Strafmündigkeit auf unter 14 Jahre ist die CSU beim Deutschen Richterbund auf wenig Gegenliebe gestoßen.

München - Der Deutsche Richterbund hat sich gegen den CSU-Vorstoß zur Abkehr von der generellen Strafunmündigkeit bei Kindern gewandt. „Der Deutsche Richterbund sieht keine Notwendigkeit, das Strafmündigkeitsalter auf unter 14 Jahre abzusenken“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Verbands, Sven Rebehn, am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Der Staat habe „schon heute über die Jugendämter und die Familiengerichte die Möglichkeit, bei einer Straffälligkeit von Kindern mit erzieherischen Maßnahmen einzuschreiten“.

„Die bestehenden Vorschriften des Jugendstrafrechts und der darin niedergelegte Erziehungsauftrag haben sich bewährt“, sagte Rebehn weiter. Er fügte hinzu: „Die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität geht gerade bei jungen Menschen nicht auf.“

Die CSU im Bundestag will erreichen, dass für schwere Gewaltverbrechen künftig auch Kinder unter 14 Jahren bestraft werden können. In einem Antrag für ihre Klausurtagung, die am Montag begann, heißt es: „Wir wollen schwere Straftaten altersunabhängig sanktionieren.“ Bei schweren Gewaltverbrechen dürften für die Bestrafung „allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein - nicht eine starre Altersgrenze“.