Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Revisionsgesuch in weiten Teilen abgelehnt. Foto: dpa

Zwei Jahre nach dem Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin bei Freiburg bestätigt der Bundesgerichtshof die lebenslange Haftstrafe gegen den Täter bestätigt. Die Sicherheitsverwahrung danach ist aber nicht mehr so sicher.

Karlsruhe - Mehr als zwei Jahre nach dem Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin bei Freiburg hat der Bundesgerichtshof (BGH) die lebenslange Haftstrafe gegen den Täter bestätigt. Über die vorgesehene Sicherungsverwahrung muss das Landgericht Freiburg allerdings erneut verhandeln und entscheiden, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Begründung sei nicht ausreichend. Revision eingelegt hatte der Verurteilte. Dass er vorzeitig nach 15 Jahren freikommt, bleibt weiter so gut wie ausgeschlossen, denn der BGH bestätigte die besondere Schwere der Schuld. (Az. 4 StR 168/18)

Der Täter, ein Fernfahrer aus Rumänien, hatte im Prozess gestanden, sein Opfer im November 2016 in einem Wald in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet zu haben. Dem bei seiner Verurteilung im Dezember 2017 40-jährigen Mann wird auch der Mord an einer französischen Austauschstudentin in Kufstein im Januar 2014 vorgeworfen. Deshalb soll er auch in Österreich vor Gericht.