Günter H. (rechts) lässt das Urteil gegen ihn überprüfen. Er wird angeklagt, die beiden sogenannten Koffermorde in Stuttgart verübt zu haben. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich mit dem sogenannten Koffermord befassen. Stefan Holoch, der Verteidiger des wegen Mordes und Totschlags zu lebenslang verurteilten Günter H., hat fristgerecht Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt.

Stuttgart - Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich mit dem sogenannten Koffermord befassen. Stefan Holoch, der Verteidiger des wegen Mordes und Totschlags zu lebenslang verurteilten Günter H., hat fristgerecht Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt.

Die 1. Strafkammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der 48-Jährige zwei Bekannte aus der Trinkerszene im dem Stuttgarter Osten in seiner Gablenberger Wohnung getötet hat. Danach habe er die Frau (47) und den Mann (50) in zwei Koffer gepresst und diese mit seinem Fahrradanhänger in den Schlossgarten transportiert. Dort waren sie am 1. Juni 2014 gefunden worden. „Wir werden das Urteil in vollem Umfang überprüfen lassen“, so Verteidiger Holoch. Er hatte auf sieben Jahre wegen Totschlags plädiert.