Wenn ein Unfall passiert, ruft man am besten die 112 an. Der Disponent in der Leitstelle weiß dann, was zu tun ist. Foto: Archiv Factum Weise

Ein Mann fährt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus und bekommt dafür eine Rechnung über 585 Euro. Eine horrende Summe, findet der Betroffene. Warum ist ein Rettungswagen so teuer und wer muss ihn eigentlich bezahlen?

Fasanenhof/Stuttgart - Jeden kann es treffen. Jeder kann in die Situation kommen, dass er mit einem Krankentransportwagen oder einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden muss. Günter Kyofsky hat es getroffen. An einem Sonntag hatte er immer wieder Blut in der Toilettenschüssel. Der Fasanenhofer rief seinen behandelnden Arzt an. Dieser riet ihm, sofort ins Krankenhaus zu fahren. Der Rettungswagen kam gegen 23 Uhr und fuhr den Patienten ohne Blaulicht und Tatütata ins Diakonie-Klinikum. Ein Notarzt sei nicht zugegen gewesen, sagt Kyofsky. Im Krankenhaus sei er stationär aufgenommen und später als geheilt entlassen worden.

Knapp zwei Wochen später aber staunte er nicht schlecht. In seinem Briefkasten fand er die Rechnung vom Deutschen Roten Kreuz (DRK). 585 Euro musste er für die etwa zwölf Kilometer lange Fahrt von seiner Wohnung auf dem Fasanenhof bis ins Diakonie-Klinikum bezahlen. Das sei der absolute Hammer, sagt Kyofsky und ergänzt: „Da könnte ich ja zehnmal mit der Taxe fahren, das ist billiger.“ Kyofsky schrieb dem DRK und fragte, ob sich vielleicht ein Fehler eingeschlichen habe. Doch das DRK verneinte.

Marcus Schauer erklärt warum. Er ist beim DRK-Landesverband Baden-Württemberg der Leiter der Abteilung Rettungsdienst und kennt das System.

Es gibt einen Unterschied zwischen Krankenwagen und Rettungswagen

Im Rettungsdienstgesetz wird grundsätzlich zwischen der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport unterschieden. Entsprechend gibt es einen Rettungswagen, der immer dann kommt, wenn von einem lebensbedrohlichen Zustand ausgegangen werden muss. Wenn jemand lediglich ein Gipsbein hat oder aus irgendeinem Grund liegend in ein Krankenhaus gebracht werden muss, kommt der Krankentransportwagen. In der Regel wählt der Patient nicht selbst. „Der Arzt entscheidet, was richtig ist“, sagt Schauer.

Im Notfall den Rettungsdienst unter Telefon 112 rufen

Der Arzt kann aber nur entscheiden, wenn der Patient in seiner Praxis ist und der Mediziner feststellt, dass er sofort ins Krankenhaus muss. Notfälle ereignen sich aber meistens auf der Straße oder zu Hause, wo kein Fachmann vor Ort ist. „In diesem Fall ruft man den Rettungsdienst unter der bekannten Telefonnummer 112“, sagt Schauer. In der Leitstelle am anderen Ende der Leitung erreicht der Anrufer dann einen qualifizierten Mitarbeiter. Dieser stellt gezielt Fragen und entscheidet danach, ob er einen Krankentransportwagen, einen Rettungswagen oder sogar einen Rettungswagen mit Notarzt schickt. „Der Anrufer selbst kann nichts bestellen. Der Disponent in der Leitstelle weiß, was zu tun ist“, betont Schauer.

Die Rettungsdienste verhandeln den Preis jährlich mit der DKV

Entscheidet sich der Disponent für einen Rettungswagen, kommen dafür im Rettungsdienstbereich Stuttgart das DRK, die Johanniter, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Malteser in Frage. Doch egal, wer den Einsatz fährt, die Kosten sind innerhalb eines Jahres immer gleich. Die Rettungsdienste verhandeln den Tarif mit den gesetzlichen Krankenkassen. Das System ist kompliziert. „Um die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, braucht es eine genaue Planung“, sagt Schauer. Standorte mit Fahrzeugen und Rettungskräften müssen allzeit bereit stehen. Dadurch entstehen Kosten, auch wenn kein einziger Einsatz gefahren wird. Diese Summe wird durch die angenommene Zahl der Einsätze geteilt.

Eine Fahrt mit dem Rettungswagen kostet immer 585 Euro

So ergeben sich die Kosten für eine Fahrt mit dem Rettungswagen, also aktuell für den Bereich Stuttgart 585 Euro – unabhängig vom Tag, der Uhrzeit und der Länge der Strecke. In anderen Rettungsdienstbereichen gelten andere Tarife. Und weil bei dieser Kalkulation zwangsläufig Überschüsse oder Fehlbeträge entstehen, wird die Einsatzpauschale für jeden Rettungsdienstbereich jedes Jahr neu verhandelt. „Für die Rettungsdienste ist das ein Nullsummen-Spiel“, sagt Schauer. Sie können dabei weder Gewinne noch Verluste erzielen.

Nur Privatpatienten bekommen eine Rechnung zugeschickt

Bleibt die Frage, wer den Rettungswagen bezahlen muss. Wer gesetzlich krankenversichert ist, bekommt für eine Notfallrettung, also eine Fahrt mit dem Rettungswagen, keine Rechnung. „Es gilt das Sachleistungsprinzip. Die Krankenkasse zahlt“, sagt Schauer. Bei Privatpatienten ist das anders. Wie bei allen ärztlichen Dienstleistungen bekommt ein Privatpatient zunächst selbst die Rechnung und muss diese dann bei seiner Krankenkasse einreichen. Welchen Betrag er selbst zahlen muss, hängt von seinem persönlichen Tarif ab.

Der qualifizierte Krankentransport unterliegt dem Wettbewerb

Anders ist das beim sogenannten qualifizierten Krankentransport. „Der unterliegt dem Wettbewerb“, sagt Schauer. Theoretisch könne jeder eine Genehmigung beantragen. Die Ausstattung der Fahrzeuge und die Qualifikation der Besatzung sind aber natürlich gesetzlich geregelt. Zusätzlich zu den klassischen Rettungsdiensten gibt es in diesem Bereich also auch private Anbieter. Und jeder kalkuliert für sich, die Preise zwischen den verschiedenen Anbietern variieren. Im Unterschied zur Notfallrettung kann der Patient aber auch frei wählen, von wem er gefahren werden will. Beim DRK kostet ein Krankentransportwagen derzeit etwa 85 Euro. Das ist aber nur ein Richtwert, unter bestimmten Bedingungen kann der Preis von dieser Summe abweichen.

Auch beim Krankentransport gilt, dass der Kassenpatient keine Rechnung sieht. Allerdings muss er aktuell zehn Euro zuzahlen. Der Privatpatient hingegen bekommt die Rechnung und muss dann wieder mit seiner Krankenkasse verhandeln.

Das hat Kyofsky getan. Er hat den vollen Betrag erstattet bekommen. Ihm sei es aber auch nicht um einen möglichen finanziellen Verlust gegangen, sondern um die Summe an sich. Als seine Frau 2015 mit einem Rettungswagen ins Robert-Bosch-Krankenhaus gefahren wurde, habe das 215,25 Euro gekostet. Drei Jahre später sei der Rettungswagen mehr als doppelt so teuer – „der absolute Wahnsinn“, sagt Kyofsky.