Die Gastronomie ist von den Maßnahmen besonders stark betroffen. Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich erstmals mit den neuen Corona-Beschränkungen. Es lehnt einen Antrag ab – und lässt Sympathie für die Maßnahmen erkennen.

Karlsruhe - Die Corona-Lage in Deutschland ist nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) nach wie vor sehr ernst. Das Infektionsgeschehen nehme immer noch zu, Kliniken meldeten zunehmend Engpässe, sagte RKI-Chef Lothar Wieler am Donnerstag in Berlin. In seinen jüngsten Zahlen registrierte das RKI fast 22 000 neue Infektionen – knapp 3400 mehr als am Mittwoch. Die Zahl der Intensivpatienten und der Toten steige - und werde das mit zeitlichem Verzug auch weiter tun. Angesichts dieser Entwicklung wollte Kanzlerin Angela Merkel keine Zusage geben, dass die Gastronomie am 1. Dezember wieder öffnen kann. Es sei entscheidend, dass die Zahl der Neuinfektionen wieder auf 50 Infektionen pro 100 000 in sieben Tage sinke, sagt Merkel in einem Bürgerdialog.