Auch heimische Hühner sind von der Geflügelpest bedroht. Foto: dpa/Jens Büttner

Nachdem nun im Schwarzwald-Baar-Kreis vier Schwäne erkrankt sind, warnt der Rems-Murr-Kreis vor einer Rückkehr der Geflügelpest. Bereits im Frühjahr war ein heimischer Betrieb von der Seuche betroffen.

Rems-Murr-Kreis - Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr ist der Rems-Murr-Kreis von der Geflügelpest bedroht. Seit Mitte Oktober wurden aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern mehrere Wasser- und Greifvögel gemeldet, die an den Folgen der Viruserkrankung verendet waren. Seit Kurzem sei auch Baden-Württemberg betroffen, heißt es in einer Mitteilung des Waiblinger Landratsamts. Im Schwarzwald-Baar-Kreis seien vier Schwäne positiv getestet worden.

Friedrich-Löffler-Institut stuft Risiko hoch ein

Weil das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest von Wildvögeln auf Geflügelhaltungen in Deutschland als hoch einstuft, mahnt das Kreisveterinäramt Geflügelhalter, bereits vor einer staatlichen Reglementierung Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen: „Die freiwillige Aufstallung von Nutz- und Hobbygeflügel schützt die Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln und damit vor der Ansteckung mit dem Geflügelpest-Virus“, so der Leiter des Veterinäramtes im Rems-Murr-Kreis, Thomas Pfisterer .

Fütterung am besten nur im Stall

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Ausreichende „Biosicherheitsmaßnahmen“ hält der Experte auch in Freiland- und Volierenhaltungen möglich. So könnten Ausläufe überdacht und gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert werden. Außerdem sollten vor dem Betreten von Nutzgeflügelbeständen Schuhe gewechselt und Schutzkleidung getragen werden, so Pfisterer. Infektionseinträge über Futter, Einstreu oder tierische Ausscheidungen könnten ebenso durch geeignete Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden, sagt Sonja Ruffer, die Tierseuchenreferentin des Veterinäramtes. „Zudem sollte die Fütterung bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall erfolgen.“

Nutzgeflügel bereits betroffen

In einigen Bundesländern seien bereits Nutzgeflügelbestände von Ausbrüchen betroffen. Hier seien neben den erforderlichen Maßnahmen in den betroffenen Tierbeständen, Schutzzonen mit Einschränkungen für die Vermarktung von Tieren und Waren und eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen verfügt worden.

Eine Seuchenfeststellung in Nutzgeflügelbeständen hat in der Regel erhebliche einschneidende Maßnahmen für Geflügelhalter zur Folge, was einige Betriebe im Rems-Murr-Kreis im Frühjahr dieses Jahres bereits erfahren mussten. Um einen Hof in Auenwald wurde nicht nur ein Sperrbezirk mit einem Radius von mehreren Kilometern eingerichtet, die Tiere mussten auch getötet werden. Weitere Folgen eines Seuchenausbruchs sind Verbringungsbeschränkungen und Vermarktungsverbote.

Verbreitung durch Zukauf von Tieren ausgelöst

Der Eintrag der Geflügelpest in Baden-Württemberg sei im Frühjahr dieses Jahres durch den Zukauf von Tieren ausgelöst worden, so der Veterinäramtsleiter Thomas Pfisterer. Er weist deshalb darauf hin, dass die Geflügelhalter ausschließlich gesunde Tiere aus „unverdächtigen“ Beständen zukaufen sollten. „Hier ist es empfehlenswert, zum Beispiel Junghennen am besten von bekannten Betrieben aus der Region zu erwerben“, so der Veterinäramtsleiter.