Wer sich am Nest eines Vogels vergreift, verstößt unter Umständen gegen das Naturschutzgesetz – besonders in der Brutzeit. Foto: dpa

Froschkonzert, Wespenbau und Vogelnest: Immer wieder gibt es Konflikte zwischen Natur und Mensch. Wir haben nachgefragt: Ab wann dürfen Menschen eingreifen und ein Nest entfernen?

Rems-Murr-Kreis - In Murrhardt ist am Wochenende ein Mann beim Versuch, ein Elsternnest aus einem Baum zu entfernen, abgestürzt, er erlitt schwere Verletzungen. Auf Facebook fielen die Reaktionen auf diese Meldung äußerst unterschiedlich aus: Manche Nutzer wünschten dem Mann eine schnelle Genesung, andere schrieben dagegen von „Instant Karma“, also einer gerechten Strafe, oder warfen dem Mann eine Ordnungswidrigkeit vor.

Ganz abgesehen von der Frage, ob Vogellaute nun Idylle verbreiten oder ob es die wohlverdiente Ruhe stört: Wenn sich Menschen und Tiere den Lebensraum teilen müssen, kommt es immer wieder zu Konflikten. Und eine allgemeingültige Regel, ab wann es gesetzlich erlaubt ist, Behausungen von Tieren zu entfernen, gibt es nicht.

Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt

Grundsätzlich stehen auch die von vielen Menschen ungeliebten Wespenarten unter allgemeinem Schutz. „Das bedeutet, dass man sie nicht ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen oder töten darf“, erklärt Dietmar Reiniger vom Amt für Umweltschutz des Waiblinger Landratsamtes. Im Falle von Wespen dürfe allerdings jeder selbst entscheiden, ab wann ein vernünftiger Grund vorliege. „In diesem Fall kann sich jeder selbst um die Durchführung kümmern – also zum Beispiel einen Schädlingsbekämpfer beauftragen oder selbst tätig werden“, sagt Reiniger.

Anders sieht es aus, wenn Hornissen, Hummeln oder Wildbienen ein Nest bauen: Dieser Arten stehen unter besonderem Schutz. „An deren Nestern darf man nicht ohne Weiteres etwas machen. Zunächst haben wir den Anspruch, dass diese Nester vor Ort bleiben sollten“, erklärt der Fachmann. Sollte es aber tatsächlich unlösbare Konflikte geben – etwa bei einem Hornissennest im Eingangsbereich eines Kindergartens – können Betroffene sich beim Landratsamt melden.

Dieses versucht dann zunächst, eine friedliche, aber aufwendige Lösung zu finden: „Wir arbeiten mit einem Netzwerk von Ehrenamtlichen zusammen, die versuchen, Nester umzusiedeln.“ Dies könne einen ganzen Tag dauern – und der Erfolg sei nicht garantiert. Wer sich mit Hornissen und Wespen irgendwie arrangieren kann, muss das im Übrigen nicht für allzu lange Zeit tun: Im Herbst stirbt zuerst die Königin, dann auch die Arbeiterinnen. Das Nest wird im nächsten Frühjahr nicht erneut bezogen.

Vogelnest entfernen? Kommt ganz auf den Zeitpunkt und die Art an

Auch bei Vogelnestern gibt es kein Schema F, ab wann es legal ist, sie zu entfernen. Zunächst kommt es auf den Zeitpunkt an: „Im Brutgeschäft sind Vogelnester grundsätzlich tabu“, erklärt eine Kollegin Reinigers, die namentlich nicht genannt werden will. Und außerhalb der Brutzeit komme es darauf an, ob es sich um standorttreue Vogelarten wie Schwalben oder Mauersegler handle. In diesem Fall dürften Nester auch außerhalb der Brutsaison nicht ohne Weiteres entfernt werden.

Im Konfliktfall entscheidet bei geschützten Arten das Landratsamt oder bei besonders strengem Artenschutz das Regierungspräsidium, wie mit einem als störend empfundenen Vogelnest umgegangen werden muss. „Dann müssen wir versuchen, eine Lösung zu finden, um miteinander glücklich zu werden“, sagt die Mitarbeiterin des Waiblinger Landratsamtes. Bevor ein Nest entfernt werde, könne etwa versucht werden, herabfallenden Vogelkot durch bauliche Maßnahmen aufzufangen. Gezwitscher oder Gekecker reichten aber kaum als Grund aus, um ein Nest entfernen zu lassen: „Solche Geräusche gehören zur Natur dazu.“