Pauschalurlaub in der Türkei gebucht? Verbraucherschützer raten, sich noch vor Reiseantritt mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Foto: dpa

Sind die Ägäisküste, Antalya und Co. trotz verschärfter Reisehinweise sichere Urlaubsziele? Das sollten Türkei-Urlauber und Touristen wissen.

Wie war der Trend vor der Entscheidung der Bundesregierung?

Stuttgart - Noch kurz vor dem Auftritt des Außenministers Sigmar Gabriel (SPD) war die Freude groß: Mit „positive Trendwende: Türkei-Buchungen legen kräftig zu“ wurde die Pressemitteilung überschrieben, die am Donnerstag von den dort engagierten Reiseveranstaltern veröffentlicht wurde. Man habe „aktuell ein zweistelliges prozentuales Gästeplus im Vergleich zum Vorjahr zu vermelden“, so der Gründer von FTI- Touristik Dietmar Gunz. Auch Songül Götkas Rosati, Geschäftsführerin von Öger Tours verkündet: „Aufgrund der anziehenden Nachfrage sehen wir für den Sommer ein starkes Last-Minute-Geschäft.“ Nun ist klar: Die Türkei wird von der Bundesregierung nicht mehr als Urlaubsziel empfohlen. Gabriel gab bekannt, dass die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land verschärft werden.

Können Türkei-Urlaube kostenlos storniert werden?

So mancher Verbraucher, der schon einen Urlaub an die Türkische Riviera oder an die Ägäisküste gebucht hat, könnte sich nun fragen, ob er die Reise überhaupt antreten soll. Und ob die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes ausreichen, um einen Urlaub kostenlos zu stornieren? „Verschärfte Reisehinweise oder Reisewarnungen kann man nur als Indiz für höhere Gewalt ansehen“, sagt Julia Woywod-Dorn von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zwar könnte eine politisch instabile Lage juristisch gesehen durchaus als ein unabwendbares und nicht voraussehbares Ereignis gewertet werden, das die Reise erheblich erschwert oder gefährdet. Denn dann könnten Urlauber die Reisekosten erstattet bekommen. „Doch dazu müsste man im Einzelfall prüfen, wohin genau die Reise in die Türkei gehen sollte und ob am Urlaubsort mit Unruhen zu rechnen ist,“ sagt Woywod-Dorn. Erst recht gilt: Wer aus Angst oder Reiseunlust kündigt, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen.

An welche Stelle können Urlauber sich wenden?

Die Juristin rät daher, sich erst einmal mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, und nachzuhaken, welche Möglichkeiten er anbietet – beispielsweise eine Umbuchung auf ein anderes Reiseziel. „Das gilt auch für Urlauber, die erst in ein paar Wochen in die Türkei reisen wollen“, sagt Woywod-Dorn. Hier müsse damit gerechnet werden, dass die Veranstalter erst abwartend reagieren.

Auf Anfrage unserer Zeitung verweisen Tui und Öger Tours bislang auf den Deutschen Reiseverband (DRV), unter dessen Dach sämtliche Touristikkonzerne organisiert sind. Der DRV wiederum lässt wissen: „Die Reisen für die Urlauber finden wie gebucht statt. Es gelten die regulären Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit die Storno- und Umbuchungsgebühren.“

Worauf muss man bei Stornierungen achten?

Doch die müssen nicht in jedem Fall in voller Höhe gezahlt werden, wie vom Reiseunternehmen angegeben, sagt Ronald Schmid von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht. „Wir haben oft die Erfahrung gemacht, dass Stornogebühren entweder falsch berechnet wurde oder die Klauseln im Kleingedruckten für eine Forderung nicht ausreichten.“ Häufig hätten dann die Betroffenen die Stornogebühren doch noch oder teilweise erstattet bekommen.

Noch nehmen die Urlauber die aktuellen Entwicklungen gelassen hin: Am Donnerstagabend gab es in den Stuttgarter Reisebüros jedenfalls keinen Ansturm von Kunden, die umbuchen wollten: „Möglich, dass es ruhig bleibt. Denn die Leute, die in der Türkei urlauben, sind Fans des Landes und haben sich entsprechend Gedanken gemacht“, sagt eine Reiseverkehrskauffrau, die ungenannt bleiben möchte.