Frank Nopper (CDU, li.) hat die OB-Wahl in Stuttgart gewonnen, OB Fritz Kuhn (re., Grüne) gratulierte. Bis zum 23. Januar läuft eine Klagefrist gegen die Wahl. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat bei der OB-Wahl in der Landeshauptstadt keine Beanstandungen festgestellt. Gegen die Entscheidung läuft aber noch eine vierwöchige Klagefrist.

Stuttgart - Die OB-Wahl in Stuttgart ist unter Vorbehalt gültig. Dies sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer (Grüne) am Mittwoch. Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung durch das Präsidium liege vor. Die Wahl von Frank Nopper (CDU), sei unter Vorbehalt gültig.

Der Vorbehalt besteht darin, dass die Einwender gegen die Wahl die Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP) vor Gericht überprüfen lassen können. Das prüft zum Beispiel der Kandidat Marco Völker. Er fordert, die Finanzierung von Noppers Wahlkampf offenzulegen und mutmaßt, dass Nopper für Spenden zu Gegenleistungen geben könnte.

Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist waren beim RP acht Einsprüche gegen die Wahl am 8. und die Neuwahl am 29. November eingegangen. Die Aufsichtsbehörde hat alle zurückgewiesen. Die rechtliche Prüfung der Wahlgänge habe keine Beanstandungen ergeben. Die Einsprechenden haben nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung über den jeweiligen Einspruch beim Verwaltungsgericht Klage zu erheben. Diese Monatsfrist und mögliche Verfahren müssen abgewartet werden, um die Gültigkeit der Wahl, die Nopper mit 42,3 Prozent gewann, bestätigen zu können. Sollten Klagen anstehen, wäre Nopper zunächst als Amtsverweser tätig.