Geht es nach der FDP, könnte die Briefzustellung montags künftig wegfallen. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth/Lichtgut/Achim Zweygarth

Geht es nach der FDP, kann man sich das Schauen in den Briefkasten am Wochenanfang künftig sparen.

Bonn/Berlin - In der Reform des Postgesetzes gibt es Forderungen, dass die Briefzustellung an Montagen künftig wegfallen könnte. In einem Antrag schreibt die Bundestagsfraktion der FDP, dass diese Zustellung keine Pflicht mehr sein soll. Die Liberalen knüpfen dies an die Bedingung, dass die Deutsche Post samstags deutlich mehr Briefe ausliefern müssen. Bisher muss die Post an einem Werktag mindestens 80 Prozent der Briefe zustellen, die am Vortag eingeworfen worden sind. Diesen Wert will die FDP für Samstage auf 95 Prozent steigern. Das soll verhindern, dass große Briefmengen tagelang liegen bleiben. Der parlamentarische Antrag liegt der dpa vor.

Bisher müssen die Briefträger der Deutschen Post an jedem Werktag unterwegs sein, mit der Gesetzesnovelle könnte sich das ändern. Der Einfluss der Liberalen auf das Gesetzgebungsverfahren ist angesichts ihrer Oppositionsrolle im Bundestag zwar begrenzt. Dennoch verdeutlicht die Wortmeldung, dass ein Ende der Montagszustellung längst kein Tabu mehr ist. Postthemen sind unter Politikern eigentlich ein heißes Eisen, weil viele Verbraucher und damit Wähler ihre Gewohnheiten am Briefkasten nicht ändern wollen.

Sollen die Briefkästen an Montagen leer bleiben dürfen?

Anfang August hatte das vom CDU-Politiker Peter Altmaier geführte Bundeswirtschaftsministerium ein Eckpunktepapier zu der anstehenden Postgesetz-Reform vorgelegt. Teile des Gesetzes sind schon mehr als zwei Jahrzehnte alt, sie gelten angesichts fortschreitender Digitalisierung und sinkender Briefmengen als überholt. In seinem Eckpunktepapier schreibt das Ministerium unter anderem, man wolle untersuchen, „ob die Zustellung an sechs Tagen weiterhin erforderlich ist“. Dabei verweist es auf EU-Regeln, denen zufolge an nur fünf Tagen pro Woche zugestellt werden muss.

Lesen Sie auch: Wenn der Postmann nicht zweimal klingelt

Bis Jahresende will das Wirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorlegen - daran arbeite man „mit Hochdruck“, sagt eine Sprecherin.

Sollen die Briefkästen an Montagen leer bleiben dürfen? Das Eckpunktepapier stellt die Frage, beantwortet sie aber nicht. Ja, sagt die FDP. Nein, heißt es hingegen von der SPD. „Eine Verkürzung der Zustellung von sechs auf fünf Tage die Woche ist ohne Frage eine Verschlechterung für die Bürgerinnen und Bürger“, sagt der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol. „Wir lehnen diese ab.“

Scharfe Zustellpflicht noch zeitgemäß?

Ein Nein kommt auch von der AfD, von den Grünen und von der Linken. Der Linkspolitiker Pascal Meiser verweist darauf, dass gerade erst eine saftige Portoerhöhung genehmigt worden sei und dass die Post-Beschwerden ansteigen - aus seiner Sicht wäre es daher völlig unangemessen, nun den Montag zu streichen und der Post das Geschäft somit zu erleichtern. Ähnlich argumentiert die Grüne Katharina Dröge.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion von CDU und CSU im Bundestag, Joachim Pfeiffer, gibt zu bedenken, dass man in Deutschland schärfere Zustellpflichten habe als in anderen EU-Staaten. „Angesichts der umfassenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft werden wir genau prüfen müssen, ob das noch zeitgemäß ist.“ Der Politiker stellt zwar keine Abschaffung der Montagszustellung in Aussicht, aber immerhin Änderungen. Er könne sich durchaus vorstellen, dass Kunden zum Beispiel für eine Montagszustellung „einen kleinen Betrag mehr“ bezahlen. Die fraktionsinterne Diskussion zu dem Thema sei aber noch nicht so weit, es gebe hierzu noch keine Einigung, sagt Pfeiffer.

Ein Knackpunkt ist die Frage, ob ein Montags-Aus zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen im Briefverkehr mit Gerichten führen würde - dass also dadurch Fristen nicht eingehalten werden. Solche Gerichtsschreiben müssen laut Gesetz in Papierform zugestellt werden. „Solange der Staat, etwa bei Behörden- oder Gerichtskommunikation, den klassischen Briefverkehr zwingend voraussetzt, darf es keine Einschränkung der Briefzustellung geben“, sagt der Vize-Chef der AfD-Fraktion im Bundestag, Leif-Erik Holm. „Erst muss der Staat die Kommunikation mit Ämtern und Gerichten digitalisieren, dann können wir über eine Abschaffung der Sechs-Tage-Zustellpflicht reden.“

Montagszustellung ist Ballast

Für die Post ist die Montagszustellung wirtschaftlich gesehen Ballast. Denn ihre Zusteller decken zwar auch an diesem Tag alle Haushalte ab, haben aber nur wenige Briefe dabei. 2018 warfen die Briefträger des Bonner Konzerns 7,7 Milliarden Briefe und Karten in Postfächer, davon 87 Prozent von Firmen. Unternehmen verschicken ihre Sendungen üblicherweise von Montag bis Freitag - am Wochenende geben sie so gut wie keine Sendungen auf. Somit kommt montags fast nur Privatpost an, die aber nur 13 Prozent der Gesamtmenge ausmacht.

Wer die Wortmeldung der FDP als Schützenhilfe für die Deutsche Post wertet, liegt daneben. Denn die geforderte Vorgabe, die Briefmengen am Samstag in die Höhe zu schrauben, dürfte für den Bonner Konzern ein Kraftakt sein. Der federführende Verfasser des Antrags, der FDP-Abgeordnete Reinhard Houben, sagt, der Wegfall der Montagspflicht wäre für die Firma finanziell gesehen ein großer Vorteil, weil sie dann weniger Personal bräuchte. „Das darf aber kein Geschenk ohne Gegenleistung werden.“ Im Gegenzug müsse sich die Samstagszustellung verbessern. „Wir wollen keine Verschlechterung für den Briefkunden - insgesamt muss die Leistung gleich oder besser werden als bisher.“

Der Liberale sieht die Rolle der Post in der Branche kritisch - aus seiner Sicht ist sie ein „Quasi-Monopolist“, der fairen Wettbewerb und damit ein sehr gutes Angebot für Kunden behindert. Laut Bundesnetzagentur kommt die Deutsche Post DHL auf einen Umsatz-Marktanteil von 85 Prozent im Briefgeschäft. Houben plädiert beispielsweise dafür, dass das „Umsatzsteuerprivileg“ wegfällt - diese Regelung begünstigt nach seiner Darstellung die Post, da die Deutsche Post DHL bei bestimmten Großkunden keine Umsatzsteuer abführen muss, etwa bei Banken, Versicherungen und Behörden. Dadurch könne sie ihre Dienstleistungen billiger anbieten als die Konkurrenz, was den Wettbewerb behindere.