Im Sitzungssaal des Weinstädter Rathauses herrscht von nun an ein Zeitlimit für Beiträge. Foto: © C) Gottfried Stoppel

In Weinstadt hat sich der Gemeinderat ein generelles Limit für Wortbeiträge gesetzt. Auch in Stuttgart gibt es eine vergleichbare Regelung.

Weinstadt - Selbstkritisch hat sich der Weinstädter Gemeinderat eine Redezeitbeschränkung auferlegt. Nicht mehr als drei Minuten lang sollen danach die Gremiumsmitglieder zu einem Tagesordnungspunkt sprechen und sich auch nur einmal hierfür zu Wort melden dürfen.

Dazu hatten sechs Stadträte aus den Reihen von CDU, Freien Wählern und SPD einen Antrag gestellt. Lediglich seitens der GOL fand der Vorstoß auch bei der Abstimmung keine Unterstützung. Damit hat der Weinstädter Gemeinderat als erster einer der Großen Kreisstädte im Landkreis solch einen harten Kurs eingeschlagen, um sich selbst zu disziplinieren wie eine Umfrage dieser Zeitung zeigt.

Waiblingen setzt auf Eigendisziplin

In Waiblingen setze man auf Eigendisziplin, teilt dazu der OB Andreas Hesky mit. Zwar seien immer wieder Überlegungen dazu angestellt worden, aber letztlich habe man Abstand davon genommen. Denn, so erklärt Hesky: „Eine Redezeitbeschränkung wird auch als Gefahr für den kommunalpolitischen Diskurs gesehen.“ Daher gebe es keine generelle Regelung. „Lediglich für die jährlichen Haushaltsreden der Fraktionen und Gruppierungen gibt es festgelegte Redezeiten“, berichtet der OB, wobei er auch offen eingesteht: „Ich bin als Sitzungsleiter froh, keine Redezeitbeschränkung zu haben, da diese durchzusetzen nicht angenehm ist.“

20 Minuten pro Fraktion in Fellbach

Einen ähnlichen Weg verfolgt man in Fellbach. Auch dort gibt es nur für Stellungnahmen zum Haushaltsentwurf ein Limit, wie die Pressesprecherin Sabine Laartz erläutert: „Hier wird die Redezeit für Fraktionen auf 20 Minuten und für Gruppierungen auf zehn Minuten beschränkt.“ Ansonsten sei die Dauer der Wortmeldungen der Stadträte nicht eingeschränkt. Es gebe lediglich die Möglichkeit im Ältestenrat einvernehmlich festzulegen, ob bei bestimmten Tagesordnungspunkten jeder oder nur einer je Fraktion und Gruppierung sprechen dürfen. „Die einzelnen Redebeiträge sind zeitlich dann aber nicht limitiert und bisher gab es hier auch keine Probleme.“

Softe Tour in Schorndorf

In Schorndorf versucht man es derweil auf die softe Tour. „Wir haben gewissermaßen als ‚Selbstverpflichtung‘ zu Beginn der Amtszeit 2014 nur ganz ‚sanft‘ folgendes in diese Richtung mit dem Gemeinderat zusammen einvernehmlich formuliert“, gibt Sonja Schnaberich-Lang, die Sachgebietsleiterin für Kommunales und Repräsentationen Auskunft und zitiert: „Hat eine öffentliche Vorberatung im beschließenden Ausschuss stattgefunden, sollte im Gemeinderat in der Regel nur ein Fraktionssprecher die Stellungnahme der Fraktion vortragen. Grundsätzlich sollten die Fraktionen darauf achten, dass die Gesamtzahl beziehungsweise Dauer ihrer Redebeiträge zu einem Thema im Verhältnis zu den Beiträgen der anderen Fraktionen möglichst ausgewogen ist.“ Weitergehende, konkretere Redezeitbeschränkungen habe sich das Schorndorfer Stadtparlament seither indes nicht auferlegen wollen.

Keine Regelung in Winnenden und Backnang

Überhaupt keine Regelungen dahingehend gibt es indes in Backnang und Winnenden. Beschränkungen der Redezeiten sind in den vergangenen Jahren laut dem Backnanger Hauptamtsleiter Timo Mäule und der Winnender Pressesprecherin Emely Rehberger auch noch nie zur Debatte gestanden. Sollten Redebeiträge und Diskussionen zu lange dauern, weise der Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth die Stadträte lediglich darauf hin, zum Ende zu kommen, so Rehberger.

Stuttgart ähnlich wie Weinstadt

In Stuttgart indes gibt es eine mit Weinstand vergleichbare Regelung zur Redezeit. So dürfen laut Geschäftsordnung die Stadträte der Landeshauptstadt ebenfalls in der Regel nicht länger als drei Minuten sprechen. Hat der Ältestenrat einen Tagesordnungspunkt indes als Schwerpunktthema festgelegt, dürfen es auch zehn Minuten sein. Bei Aussprachen zum Haushalt wird den Räten eine Redezeit von maximal 20 Minuten zugebilligt.

Möglichkeiten zur Redezeitbegrenzungen sind auch in den Gemeinderäten von Ludwigsburg und Göppingen vorgesehen, allerdings sind diese ohne zeitlich fest definierte Limits.