Mach Sitz! Ein Hund, ähnlich wie dieser Boxer, hat in Remseck eine Frau verletzt. Nun droht der Stadt eine Klage. Foto: Adobe Stock 46107655

Ein junger Mischling hat in Remseck eine Seniorin angefallen und verletzt. Nun will ihr Ehemann die Stadt verklagen, weil sie angeblich nichts gegen die uneinsichtige Halterin des Tieres unternimmt. Die Geschichte einer Eskalation.

Remseck - Fritz Eggenweiler ist 80 Jahre alt und in Remseck nicht irgendwer. Knapp zehn Jahre saß der frühere Bezirksdirektor einer Bausparkasse im Gemeinderat des damals noch selbstständigen Stadtteils Neckarrems, er war Vorsitzender beim örtlichen TSV, den Tennisverein hat er mitgegründet. Wenn so jemand die Stadt, in der er seit mehr als 50 Jahren lebt, verklagen will, muss einiges zusammenkommen. Es geht um einen Hundeangriff, um körperliche und psychische Schäden und die Frage, wie Städte mit uneinsichtigen Hundehaltern fertig werden können.

Begonnen hat Eggenweilers Ärger im vorigen Sommer. Zusammen mit seiner Frau Dörte und den zwei Hunden war er auf den Feldern in Richtung Ludwigsburg spazieren. Dort wurden sie von einem großen Hund angegangen. Das Tier, so erzählt es Eggenweiler, habe sich von der Halterin losgerissen und seine Frau angesprungen. Dabei seien sie und ihr Welsh-Terrier Paula verletzt worden. Seither ist für die Eggenweilers nichts mehr wie zuvor.

Der Hund muss einen Maulkorb tragen

Penibel genau hat der Rentner die Arztrechnungen für die Behandlung seiner Frau und von Paula aufbewahrt. Er hat Befunde abgeheftet, in der ein Orthopäde von Verletzungen an Muskeln und Sehnen und ein Psychiater von einer „akuten Belastungsreaktion“ sowie Panikattacken bei Dörte Eggenweiler berichtet, alles verursacht durch den Angriff. Eggenweiler hat die Halterin des Hundes bei der Polizei angezeigt und seinen Anwalt mit einer Schadenersatzklage beauftragt. Vor allem aber hat er sich in einen wahren Kleinkrieg mit der Stadtverwaltung gestürzt.

Denn die tut seiner Meinung nach zu wenig, um weitere Vorfälle zu verhindern. „Sie nimmt bewusst in Kauf, dass zum Beispiel ein Kind Opfer des Hundes werden könnte“, sagt Eggenweiler. Deshalb will er nun Remseck vor dem Verwaltungsgericht verklagen – wegen Untätigkeit. Das ist allerdings schwieriger als gedacht.

Im September 2018, wenige Wochen nach dem Vorfall, hat die Stadt verfügt, dass der Hund, eine Mischung aus Boxer und Berner Sennenhund, fortan nur noch mit Leine und Maulkorb aus dem Haus darf. Solange, bis die Halterin eine Begleithundeprüfung nachweisen kann. Die Hundeführerstaffel der Polizei hat das Tier begutachtet und es nicht als gefährlich, sondern als jung und unerzogen eingeordnet. Das erklärt Ulrike Bolz, die die Fachgruppe Sicherheit und Ordnung im Remsecker Rathaus leitet. Der Vorwurf, ihre Abteilung sei untätig, ist aus ihrer Sicht nicht haltbar. „Wir schöpfen alle Mittel aus, die uns zur Verfügung stehen.“

Die Stadt verhängte Zwangsgelder

Doch der Umgang mit der Hundehalterin ist offenkundig schwierig. Auf eine schriftliche Anfrage unserer Zeitung antwortete sie nicht, gegen die angeordnete Leinen- und Maulkorbpflicht hat sie Widerspruch eingelegt. Den wies das Stuttgarter Regierungspräsidium zurück. Trotzdem fühlt sich die Hundehalterin offensichtlich nicht an die Anordnung aus dem Rathaus gebunden. Beinahe täglich, so dokumentiert es Eggenweiler in unzähligen Mails an das Ordnungsamt, treffe er Halterin mit Hund ohne Maulkorb in Remseck und Umgebung. Die „Lachgruppe Unsicherheit und Unordnung“ lasse sich auf der Nase herumtanzen, meint er.

Ulrike Bolz sagt, dass die Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes angewiesen worden seien, die Anordnung zu kontrollieren. Dabei hätten auch sie festgestellt, dass der Hund ohne Maulkorb unterwegs war. Inzwischen hat die Stadt deshalb zwei Zwangsgelder gegen die Halterin verhängt – und ein drittes angedroht. Das letzte Mittel wäre, die Hundehaltung zu verbieten. „Wir behalten uns diese Maßnahme ausdrücklich vor“, sagt Bolz – wohlwissend, wie hoch die Hürden dafür sind.

Letztes Mittel: Der Hund wird beschlagnahmt

Sollten sich Hundehalter nicht an Anweisungen halten, müsse Stufe für Stufe der Druck erhöht werden, erklärt Stefan Braun. Er ist Referent für Sicherheit und Ordnung beim Gemeindetag Baden-Württemberg und sagt: „Grundsätzlich müssen wir davon ausgehen, dass sich die Bürger an solche Anordnungen halten.“ Schon aus Kapazitätsgründen lasse sich das nicht umfassend kontrollieren. „Wir können uns nicht nach Spitzelmanier auf die Lauer legen.“ Erst als Ultima Ratio könne ein Hund beschlagnahmt werden.

Wie selten das passiert, zeigt die Statistik in der Region Stuttgart. In Ludwigsburg gab es in den vergangenen vier Jahren ganze vier Fälle, in Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) keinen einzigen: 2015 habe man zwar geplant, einen Hund zu beschlagnahmen, daraufhin habe der Halter das Tier allerdings freiwillig an neue Besitzer abgegeben, teilt das Waiblinger Rathaus mit.

Die Stadt Esslingen hat wegen Verstößen gegen Leinen- und Maulkorbzwang seit dem Jahr 2015 ebenfalls keine Verbote ausgesprochen, in einem Fall aber einen Kampfhund beschlagnahmt, weil er einen anderen Hund tödlich verletzt hatte, sagt der Rathaussprecher Roland Karpentier.

Haltungsverbote sind selten in der Region Stuttgart

In einem anderen Fall war ein Kampfhund nicht bei der Ortspolizeibehörde gemeldet worden, obwohl der Halter dazu verpflichtet gewesen wäre. Auch eine Verhaltensprüfung legte er mit dem Tier nicht ab. Die Stadt nahm ihm dem Hund daraufhin weg – doch das Verwaltungsgericht gab dem Halter Recht: Die Stadt musste das Tier wieder herauszugeben. Der Besitzer meldete ihn dann ordnungsgemäß an.

Fritz Eggenweiler sagt, dass es ihm nicht darum gehe, die Halterin zu bestrafen oder ihr den Hund wegzunehmen. Er wolle einfach verhindern, dass es zu einem weiteren Angriff kommt. Inzwischen hat er den persönlichen Kontakt zu der Frau gesucht, ihr mehrere Briefe geschrieben und sie sogar zum Kaffee eingeladen. Eine Antwort hat er bisher nicht bekommen.