Haben Lobbyisten zu viel Einfluss auf die Abgeordneten? Foto: dpa

Erst wollten Union und SPD die Lobbyorganisationen nicht nennen, nun haben die Genossen ihre Liste doch im Netz veröffentlicht. Nicht so die CDU - man ist sich offensichtlich nicht einig, wie mit dem Register von Lobbyisten umgehen, die im Hohen Haus ein- und ausgehen können.

Berlin - Die Unionsfraktion hält die Liste der Verbände weiterhin unter Verschluss. Die SPD-Fraktion dagegen hielt dem öffentlichen Druck nicht stand und veröffentlichte am 14. Oktober die Liste auf ihrer Seite im Netz. Dort ist zum Beispiel nachzulesen, dass 75 Hausausweise für den Bundestag an den SPD-Parteivorstand gegangen sind, 36 an die parteinahe Friedrich-Ebert-Stiftung, 17 an den DGB-Bundesvorstand, fünf an die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Auch Unternehmen, wie Lufthansa, das Rüstungsunternehmen Rheinmetall oder der Versorger EnBW stehen darauf.

Empört äußerte sich das Internetportal abgeordnetenwatch.de, das gegen das Parlament vor Gericht gezogen war. „Dass der Bundestag weiterhin geheim halten will, welche Lobbyisten ungehinderten Zugang zu den Abgeordnetenbüros haben, ist ein Skandal“, sagte Geschäftsführer Gregor Hackmack. Kritisch äußerten sich auch die Grünen: Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann forderte „mehr Transparenz“ und die Einführung eines Lobbyregisters. Die Oppositionsparteien Grüne und Linkspartei haben die Organisationen, die sie zugelassen haben, längst benannt.

Zur Vorgeschichte gehört, dass im Juni ein Urteil des Verwaltungsgerichts ergangen ist, wonach die Fraktionen zur Bekanntgabe der Lobbyisten verpflichtet sind. Allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag Berufung eingelegt. Wann das zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung fällt, steht noch nicht fest.

Eine Sprecherin der SPD-Fraktion sagte : „Wir stellen uns nicht gegen die Veröffentlichung der Liste.“ Und warum hat dann die SPD zusammen mit der Union im Ältestenrat beschlossen, gegen das Urteil in die Berufung zu gehen? Nun ja: Die SPD wolle eine grundsätzliche Klärung der Frage bewirken, ob die Fraktionen zur Nennung der Lobbyisten verpflichtet sind. Es gebe unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Das Gericht hatte die Meinung vertreten, die Ausgabe der Ausweise sei Verwaltungshandeln, daher müssten die Namen transparent gemacht werden. Bei Union und SPD sind einige der Auffassung, das Parlament handele hier. Und darüber müsse es der Öffentlichkeit nicht Bericht erstatten. Derzeit sollen 1000 bis 2000 Hausausweise an Lobbyisten verteilt sein.