Andere Länder haben sie schon, Deutschland will auch eine Maut-Vignette einführen. Foto: obs

In Deutschland hat das Lieblingsprojekt der CSU alle politischen Hürden genommen. Kassiert werden kann gleichwohl noch nicht. Österreich sieht bei der PkW-Maut europäisches Recht verletzt – mit guten Argumenten.

Luxemburg - Die Sache ist wichtig. Das lässt sich schon daran erkennen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in großer Besetzung zusammen tritt. 15 Richter, die Große Kammer, wird am Dienstag darüber befinden, ob die deutsche PkW-Maut mit den europäischen Gesetzen in Einklang zu bringen ist. Österreich und die Niederlande sind der Meinung, dies sei nicht der Fall.

Beide Länder sehen durch die deutsche Maut EU-Recht verletzt, weil sie letztlich nur für Ausländer gelte. Deutschen Autofahrern sollen weniger Kfz-Steuer zahlen und so Null auf Null herauskommen. Österreich argumentiert in seiner Klageschrift, dass durch den „ zeitlichen Zusammenhang zwischen Maut und Entlastung“ erwiesen sei, dass die Deutschen besser gestellt werden. Diskriminierend sei auch, dass auf den Straßen dann nur Ausländer kontrolliert würden. Bei den Deutschen würde das Geld automatisch eingezogen.

Die Einführung der umstrittenen Pkw-Maut wurde in Deutschland bereits 2017 vom Bundestag und dem Bundesrat beschlossen, der genaue Start ist aber noch unklar. Derzeit steht das Jahr 2021 im Raum. Autofahrer müssten dann für die Benutzung der Autobahnen Vignetten kaufen. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 zunächst ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Maut gegen Deutschland eingeleitet, später aber wieder eingestellt, weil durch Nachbesserungen Bedenken einer Diskriminierung aufgehoben worden seien. Vor allem Österreich hatte seinerzeit lautstark gegen den „politischen Kuhhandel“ protestiert.

Alexander Dobrindt, bis Oktober 2017 Bundesverkehrsminister, hatte sein Projekt immer wieder verteidigt. Die Maut ist ein Lieblingsprojekt der CSU und wurde von den Bayern massiv vorangetrieben, auch gegen Widerstände innerhalb Deutschlands. Dass deutsche Autofahrer im Ausland meist für die Autobahnen zahlen – etwa in Italien oder Österreich –, die ausländischen Fahrer aber im „Transitland Nummer eins“ gratis unterwegs seien, ist ein Begründungsklassiker für die Maut. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass Italiener und Österreicher bei sich zu Hause ebenso Maut bezahlen wie durchreisende Deutsche – anders als beim hierzulande vorgesehenen Model dafür aber nicht entlastet werden.

In der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof werden all diese Argumente noch einmal zum Tragen kommen. Ein Urteil fällt heute nicht. Erst in einigen Monaten wird erst der Generalanwalt, ein unabhängige Gutachter am Gericht, Stellung beziehen. Dann wird es weitere Wochen oder Monate bis zu einer Entscheidung brauchen.