Darf Breuninger in Sindelfingen erweitern oder nicht? Foto: factum/Granville

Seit fünf Jahren streiten Breuninger und die Stadt auf der einen und das Regierungspräsidium Stuttgart und die Region auf der anderen Seite. Selbst der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim diskutiert die Pläne noch kontrovers.

Sindelfingen - Darf Breuninger sein Breuningerland in Sindelfingen vergrößern oder nicht? Seit fünf Jahren streiten das Unternehmen und die Stadt auf der einen und das Regierungspräsidium Stuttgart und die Region auf der anderen Seite über die richtige Antwort auf die Frage. Die ist ganz offensichtlich auch für versierte Fachleute alles andere als einfach – daran ließ die Vorsitzende des fünften Senats des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim bei der Berufungsverhandlung über das Thema keine Zweifel. „Es geht um einen komplexen Sachverhalt“, sagte sie zum Auftakt der Verhandlung am Dienstagmorgen.

Entscheidung der Richter ist völlig offen

Einen ganzen Tag lang haben die drei Richter anschließend das Für und Wider des Projekts und dessen Zulässigkeit erörtert. Es ging um alte Bebauungspläne und deren Auslegung, um die Planungspflichten eines Gemeinderats, um Geschossflächenzahlen, Baumassen und vieles mehr. Wie die Entscheidung, die in den nächsten Tagen folgen soll, am Ende ausfallen könnte, ließen die Richter nicht durchblicken. An einer Stelle gestand die Vorsitzende sogar: „Hier diskutiert auch der Senat noch kontrovers.“

Begonnen hatte der Streit im November 2012. Damals hatte die Stadt Sindelfingen dem Unternehmen mit einem Bauvorbescheid die Genehmigung zur Erweiterung des Einkaufszentrums um gut 15 000 Quadratmeter auf vier Stockwerken, die westlich des vorhandenen Baus errichtet werden sollten, erteilt. Noch am selben Tag hatten Stadt und Breuninger einen städtebaulichen Vertrag über das Vorhaben abgeschlossen. Schon wenige Wochen später – im Januar 2013 – ordnete dann das Regierungspräsidium die Rücknahme des Baubescheids mit der Begründung an, er sei rechtswidrig: Er verstoße gegen den für das Einkaufszentrum geltenden Bebauungsplan und lasse schädliche Auswirkungen für Nachbargemeinden befürchten. Zudem hätten der Regionalverband und das Regierungspräsidium selbst an dem Verfahren beteiligt werden müssen.

Zu wenig öffentliche Beteiligung?

Nach einer Klage von Breuninger gegen die Rücknahme des Bescheids bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart im März 2016 in der ersten Instanz die Anordnung der Fachaufsicht. In ihrer ausführlichen Entscheidung bemängelten die Richter unter anderem, dass die Stadt angesichts von Zweifeln an der Wirksamkeit des bestehenden Bebauungsplans aus dem Jahr 1997 die Baugenehmigung nach dem Paragrafen 34 Baugesetzbuch erteilt habe. Aber für dieses Vorhaben hätte die Stadt ein eigenes Planungsverfahren mit entsprechender öffentlicher Beteiligung durchführen müssen, so die Richter.

In der Berufungsverhandlung vor dem VGH ging es am Mittwoch unter anderem um die Frage, ob der Bebauungsplan von 1997 und – notfalls – auch dessen Vorgänger aus den 1970er Jahren korrekt und damit überhaupt rechtswirksam waren und noch sind. Geklärt werden müsse auch die Frage, ob die Nachbarkommunen in die Erweiterungsplanungen einbezogen hätten werden müssen, sagte die Vorsitzende. Dazu müsse man prüfen, ob der Rücknahmebescheid des Regierungspräsidiums rechtens gewesen sei. Während sich die Anwälte und Gutachter des klagenden Unternehmens sowie die Juristen des Regierungspräsidiums, des Regionalverbands und der Stadt Böblingen ausführlich und teils kontrovers zu allen Fragen äußerten, verfolgten die Vertreter der beklagten Stadt Sindelfingen die Erörterung schweigend – ein Kuriosum, über das sich einige der Beteiligten wunderten. Die Stadt sei ausdrücklich angewiesen worden, „mich mit ihrer Vertretung zu beauftragen“, erklärte der Anwalt der Stuttgarter Aufsichtsbehörde. „Die Prozessführung in dem Fall läuft allein über das Regierungspräsidium“, sagte er.