Richter Martin Horst sieht die Parteien am Laptop. Eventuelle Zuhörer können das Verfahren am Bildschirm verfolgen. Foto: Eva Funke

Das Justizministerium appelliert an die Richter, im Lockdown daheim zu arbeiten. Recht muss dennoch gesprochen werden.

Stuttgart - Kurz vor Verhandlungsbeginn prüft Martin Horst, ob Ton und Bild in Ordnung sind. Horst ist Zivilrichter am Landgericht Stuttgart, führt seine Verhandlungen seit dem Lockdown hauptsächlich online durch. An diesem Vormittag stehen zwei Klagen gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal auf dem Sitzungsplan, außerdem ein Verfahren, mit dem das Landgericht Neuland betritt: Eine Stuttgarter Immobilienverwaltung verklagt einen Hotelbetreiber in Böblingen auf die Zahlung von Pacht und Nebenkosten. Die Summe von mittlerweile 218 000 Euro blieb der Hotelbetreiber mit dem Argument schuldig, dass er wegen des Beherbergungsverbots kaum Umsätze hatte.