Wenn Kinder feiern, kann auch mal was passieren Foto: Robert Kneschke /Adobe Stock

Häufig übersehen Eltern, dass sie bei Einladungen eine Aufsichtspflicht haben. Nicht nur bei den eigenen Kindern. Wenn zum Beispiel etwas auf einem Kindergeburtstag passiert , kann das weitreichende Haftungsfolgen haben.

Düsseldorf - Für die Kleinen ist es das Größte: den Geburtstag zu Hause mit Freunden aus der Nachbarschaft oder mit Schulkameraden zu feiern. Die einladenden Eltern denken dabei allerdings oft nur daran, dass ihre kleinen Gäste möglichst viel Spaß haben. Dass die Einladung weitreichende Haftungsfolgen haben kann, wird häufig übersehen.