Am 30.05.2016 waren durch heftige Unwetter in Braunsbach zwei kleine Bäche über die Ufer getreten. Dadurch war ein großer Schaden entstanden. Foto: dpa

Als eine Reaktion auf die Schäden, die zuletzt durch Unwetter oder extreme Temperaturen entstanden waren, ändert Baden-Württemberg nun die Katastropfenhilfe.

Heilbronn - Nach verheerenden Überschwemmungen wie 2016 in Braunsbach regelt Baden-Württemberg die Katastrophenhilfe neu. Das beschloss die grün-schwarze Landesregierung am Dienstag, wie „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ (Mittwoch) berichten. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die Schäden, die zuletzt durch Unwetter oder extreme Temperaturen entstanden. Vor allem die Überschwemmungskatastrophe im Mai 2016 in Braunsbach (Kreis Schwäbisch Hall) oder auch die jüngsten Schäden für Winzer, Obst- und Gemüsebauern im Südwesten durch starken Frost erhöhten den Druck auf die Politik.

Auch Soforthilfen für kleine Unternehmen

„Erstmals werden neben Soforthilfen für Privatpersonen auch Soforthilfen für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und Angehörige freier Berufe geregelt“, erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU) in der Kabinettsvorlage, die den Zeitungen vorliege. Auch Kommunen können einfacher Landeshilfen nach Naturkatastrophen beantragen.

Die neuen Richtlinien treten den Angaben zufolge ab 1. Januar 2018 in Kraft und gelten zunächst bis Ende 2024. Der Topf enthalte anfänglich 30 Millionen Euro.