Am Morgen nach der Tat liegen die Autotrümmer in Berlin verstreut. Foto: dpa

Das Berliner Landgericht verurteilt zwei Raser wegen Mordes. Vergleichbare Fälle werden die Gerichte nun vermehrt beschäftigen, kommentiert Christian Gottschalk.

Berlin - Es klingt, als wisse die linke Hand nicht, was die rechte tut. Da verurteilt das Berliner Landgericht zwei junge Autonarren wegen Mordes, nachdem sie mit 170 Stundenkilometern über den Kudamm gerast waren, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hebt die Entscheidung auf. In Berlin verhandelt eine andere Kammer – und verurteilt die beiden erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Eine Justizposse? Keineswegs, auch wenn die nun gefällte Entscheidung aller Voraussicht nach wieder vom BGH überprüft werden wird. Es ist vielmehr ein sichtbares Stück Rechtsfortbildung. Wenn die Berliner Richter ihr Handwerk verstehen, dann hat das Urteil Bestand.

Bundesgerichtshof gibt Hinweise

Schon vor gut einem Jahr, als die Bundesrichter in Karlsruhe das erste Berliner Mordurteil kippten, ließen sie keinen Zweifel daran, dass überdurchschnittliche Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr im Extremfall mit der schärfsten Strafe geahndet werden kann, die das deutsche Recht kennt. Das Berliner Urteil war nur unsauber begründet. Der BGH hatte erklärt, auf was es ankommt. In der Folge hat das Hamburger Landgericht dies bereits korrekt umgesetzt. Das in der Hansestadt wegen Mordes verhängte Urteil gegen einen anderen Raser hatte in Karlsruhe Bestand.

Die Rechtsfortbildung ist damit noch nicht beendet. In den nächsten Jahren werden die Gerichte auszuloten haben, wie rücksichtslos man rasen muss, und was für weitere Faktoren notwendig sind, um die Höchststrafe zu erhalten. Das kann im Einzelfall noch sehr spannend werden.