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Im Prozess um den Buback-Mord will die Verteidigung Freispruch für die Ex-Terroristin erreichen.

Stuttgart - Im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat die Verteidigung einen Freispruch für die angeklagte Ex-Terroristin Verena Becker beantragt. Es gebe „keine Grundlage, die eine Verurteilung tragen könnte“, sagte Verteidiger Walter Venedey am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

„Wir beantragen, Frau Becker freizusprechen und sie für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen.“ Die Bundesanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zu dem Mordanschlag im Jahr 1977 beantragt. Ein Urteil soll am 6. Juli verkündet werden.

„Die Hauptverhandlung lässt keinen Raum mehr für die Tatsachenbehauptung, dass Frau Becker am 7.4.1977 auf der Suzuki gesessen hätte“, sagte Venedey. Buback und seine beiden Begleiter waren von Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) von einem Motorrad aus erschossen worden.

Becker hatte jede Beteiligung an dem Anschlag bestritten

Becker hatte im Mai in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung an dem Anschlag bestritten. Auf die Frage, ob sie sich noch in einem „letzten Wort“ an das Gericht wenden wolle, antwortete sie am Dienstag nur: „Vielen Dank.“

Was den unmittelbaren Ablauf des Attentats angeht, schlossen sich die Verteidiger den Ausführungen der Bundesanwaltschaft an. Schon die Anklagevertreter hatten Vermutungen widersprochen, Becker könnte unmittelbar an dem Attentat beteiligt gewesen sein. Der Sohn des Opfers, Nebenkläger Michael Buback, ist hingegen davon überzeugt, dass Becker die tödlichen Schüsse abfeuerte.

Die Verteidiger widersprachen aber auch der These der Bundesanwaltschaft, Becker habe bei der Entscheidung für den Anschlag eine wichtige Rolle gespielt. „Nach unserer Überzeugung war Frau Becker an dem Attentat nicht in strafrechtlich relevanter Weise beteiligt“, sagte Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler.

Verteidiger üben deutliche Kritik am Nebenkläger

Der Verteidiger wies auf Widersprüche in den Aussagen des RAF-Aussteigers Peter Jürgen Boock hin, auf dessen Angaben sich die Anklage in wesentlichen Teilen stützt. Boock hatte seine Äußerungen in der Hauptverhandlung aber stark relativiert.

Die Verteidiger übten deutliche Kritik an Nebenkläger Michael Buback. Der Sohn des RAF-Opfers habe zwar Respekt verdient, sich aber auf eine „Flucht aus der Realität“ begeben, sagte Venedey. „Nach der Hauptverhandlung wissen wir, dass wir den Nebenkläger nicht nur nicht überzeugen, sondern nicht erreichen können“, sagte Euler.

Venedey betonte, die Angeklagte habe sich mit ihrer terroristischen Vergangenheit auseinandergesetzt. Der Verteidiger sagte, „dass es keine gesetzlichen Formvorschriften für den Ausdruck von Abkehr und Reue gibt und dass Frau Becker eine sehr eigene Form dafür gefunden hat“. Die Bundesanwaltschaft hatte persönliche Notizen der Angeklagten als Beleg für ihre Beteiligung an der Tat gewertet.