MyTaxi ist für Viele längst zur Alternative zu normalen Taxis geworden. Foto: dpa

Der Streit zwischen den Betreibern der MyTaxi-App und der Genossenschaft Taxi Deutschland geht in die entscheidende Phase. Noch am Donnerstag soll ein Urteil fallen.

Karlsruhe - Egal, in welches Taxi man steigt, der Fahrpreis ist festgelegt. Dieses Prinzip könnte aufgeweicht werden, falls der Bundesgerichtshof Rabattaktionen des App-Anbieters MyTaxi zulässt.

Der I. Zivilsenat hat am Donnerstag in Karlsruhe über eine Revision des zum Daimler-Konzern gehörenden Unternehmens verhandelt, ein Urteil sollte noch am selben Tag verkündet werden (I ZR 34/17). Die Genossenschaft Taxi Deutschland, ein Zusammenschluss von klassischen Taxizentralen mit Sitz in Frankfurt, hatte MyTaxi gerichtlich untersagen lassen, Gutscheine für 50 Prozent Nachlass zu verteilen.

In der Verhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob die zeitlich begrenzten Rabattaktionen gegen die Tarifpflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Der Anwalt von MyTaxi argumentierte, der Taxifahrer erhalte den vollen Fahrpreis in einer Summe über die App. Dass der Kunde und das Hamburger App-Unternehmen je die Hälfte zahlen, sei nicht entscheidend.

Der Anwalt von Taxi Deutschland sah in den als Zugabe deklarierten Zahlungen von MyTaxi dagegen einen klaren Verstoß gegen die Tarifpflicht. Außerdem warf er dem Unternehmen Verdrängungsabsicht und unlauteres Verhalten vor.

Der Vorsitzende Richter zog Parallelen zu Entscheidungen im Zusammenhang mit der Buchpreisbindung.