Anhänger der Bewegung Querdenken, die ihren Ursprung in Stuttgart hat. (Archivbild) Foto: AFP/YANN SCHREIBER

Die Stadt Sinsheim hatte den Demonstranten Vorgaben zur Anzahl der Teilnehmer und Maskenpflicht machen wollen. Doch das Karlsruher Verwaltungsgericht gab nun einem Eilantrag dagegen statt.

Sinsheim - Kurz vor einer für Freitag geplanten sogenannten Querdenken-Demonstration im baden-württembergischen Sinsheim hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe wegen eines Verfahrensfehlers der Stadt einem Eilantrag gegen Auflagen für die Versammlung stattgegeben. In der Folge müssten sich die Teilnehmer der Demonstration nicht an die Auflagen halten, teilte das Gericht am Freitag mit - „vorbehaltlich einer neuen, verfahrensfehlerfreien Anordnung durch die Stadt Sinsheim“. (Az. 13 K 4853/20)

Die Stadt hatte den Angaben zufolge die Auflagen erteilt, dass die Demonstrationsteilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die Teilnehmerzahl auf 600 beschränkt werden muss. Zugleich ordnete die Stadt die sofortige Vollziehung der Auflagen an. Diese Anordnung habe die Stadt aber „nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet“, befand das Verwaltungsgericht.

Verfahrensfehler der Stadt

Erforderlich sei eine konkrete und substantiierte Begründung des besonderen öffentlichen Interesses, das die sofortige Vollziehung ausnahmsweise rechtfertige. Die Stadt Sinsheim habe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung jedoch keinerlei Begründung angegeben.

Die Begründung könne nur in den gesetzlich eng umgrenzten Fällen einer sogenannten Notstandsmaßnahme entfallen. Die Auflagen und ihre sofortige Vollziehung seien im vorliegenden Fall aber keine solchen Notstandsmaßnahmen und von der Stadt Sinsheim auch entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht als solche bezeichnet worden.

Da die Kammer die Anordnung der sofortigen Vollziehung bereits wegen des Verfahrensfehlers aufhob, entschieden die Richter nicht mehr über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Auflagen.