Auf diesem Gelände in Sechselberg sollen 30 bis 60 infizierte Geflüchtete untergebracht werden. Foto: Gottfried Stoppel

In einem ehemaligen Freizeitheim in Althütte-Sechselberg werden an diesem Samstag die ersten infizierten Personen untergebracht.

Althütte - Die sogenannte temporäre Unterkunft für Flüchtlinge mit Isoliermöglichkeit in der Erstaufnahme soll an diesem Samstag in Althütte-Sechselberg im Rems-Murr-Kreis in Betrieb gehen. Wie das Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) mitteilte, würden die ersten Geflüchteten aus den Erstaufnahmeeinrichtungen den Landes (LEA), die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, jetzt in das dortige ehemalige Freizeitzentrum des Süddeutschen Gemeinschaftsverbandes einziehen.

Am Samstag kommen zunächst zwei Mütter mit ihren Kindern

Geplant sei, am Samstag zunächst mindestens vier Personen unterzubringen: zwei Mütter mit ihren Kindern, die in der Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen angekommen waren. Über eine Verlegung von weiteren infizierten Personen aus der LEA in Ellwangen im Ostalbkreis werde in den kommenden Tagen entschieden, wenn die Ergebnisse noch ausstehender Tests vorlägen, so die Behörde.

Insgesamt könnten in dem ehemaligen Freizeitzentrum in Sechselberg 30 bis 60 Personen untergebracht werden, berichtet das RP – Einzelpersonen oder Familien ohne oder mit milden Symptomen. Schwer erkrankte Menschen hingegen sollten vorrangig in den Krankenhäusern im Umfeld der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen behandelt werden, etwa in Freiburg, Sigmaringen oder Ellwangen.

Bevor die Unterkunft am Rande des kaum 1000 Einwohner zählenden Ortes Sechselberg eingerichtet wurde, hatte es Proteste gegeben. In den sozialen Netzwerken hatte die Nachricht von dem geplanten Quarantänezentrum Wellen geschlagen. „Wir sind uns der Verantwortung sowohl gegenüber der Bevölkerung als auch gegenüber den dort untergebrachten Personen bewusst“, sagt der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Die Behörde habe in Abstimmung mit den örtlichen Verantwortungsträgern „alle notwendigen Maßnahmen ergriffen“.

Liegenschaft darf nicht verlassen werden

Um sicherzustellen, dass die Auflagen der häuslichen Quarantäne eingehalten würden, werde vorsorglich ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Solange die jeweiligen Personen unter Quarantäne stünden, dürften sie die Liegenschaft nicht verlassen. Die drei Gebäude würden mit einem Zaun vom restlichen Gelände abgetrennt. Die Bewohner seien angewiesen, sich in ihren Zimmern aufzuhalten und dort auch ihr Essen einzunehmen.