Schuhe mit hohen Absätzen können zur Waffe werden, so zum Beispiel bei einem Streit in Fellbach. Foto: dpa/Matthias Balk

Nach einem Streit zwischen drei Frauen vor einer Fellbacher Diskothek ist eine 31-jährige Frau nun wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie hatte eine andere mit dem Fuß gegen das Knie getreten – und dabei Pumps getragen.

Fellbach - Es sollte wohl der Abschluss eines schönen Tages werden, endete jedoch im Streit und nun auch noch vor Gericht: Drei junge Frauen waren am 10. Juni vergangenen Jahres zuerst in Esslingen bummeln und dann abends in einer Fellbacher Diskothek tanzen. Zwischen 2 und 3 Uhr morgens kam es dann vor dem Club an der Salierstraße zum Streit zwischen zwei der Frauen. Die nun Angeklagte habe auf die andere losgehen wollen, schildert die 32-jährige Frau, die als Nebenklägerin in einem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Waiblinger Amtsgericht auftritt. Als sie dazwischen gegangen sei um zu schlichten, habe ihr die 31-jährige Angeklagte mit dem Fuß gegen das Knie getreten.

Die Geschädigte klagt bis heute über Schmerzen

Das klingt nicht unbedingt dramatisch. Jedoch sind durch den Tritt offenbar die Kniescheibe ausgerenkt und mehrere Bänder im Gelenk verletzt worden. „Ich habe seitdem starke Schmerzen und wurde bereits zwei Mal operiert“, schildert die 32-Jährige der Amtsrichterin ihre Situation. Demnächst stehe der dritte Eingriff an, bei dem ihr eine Platte und mehrere Schrauben wieder aus dem Bein herausgenommen würden. „Die Schmerzen werden weiter bleiben“, sagt die Frau, die mit einer Schiene am Bein gehen muss und starke Schmerzmittel nimmt. Das Gelenk lasse sich nicht mehr richtig bewegen: „Ich habe immer noch Physiotherapie.“

Eine gefährliche Körperverletzung liegt aus juristischer Sicht dann vor, wenn der Täter oder die Täterin eine Waffe oder „ein anderes gefährliches Werkzeug“ benutzt. Dazu zählen offensichtlich nicht nur schwere Stiefel mit Stahlkappen, sondern auch leichte Pumps, weil die hohen Absätze dieser Schuhe wie im vorliegenden Fall eine verheerende Wirkung haben können.

War Eifersucht das Motiv?

Allerdings ist noch gar nicht klar, mit welchem Teil des Schuhs die Geschädigte getroffen wurde. Die Angeklagte, die der 32-jährigen Frau den folgenschweren Tritt versetzt hat, kann sich kaum an den Vorfall erinnern. „Ich hatte einen Filmriss“, sagt die 31-Jährige. Sie habe zu der Zeit erhebliche Probleme mit Alkohol gehabt, führte ihr Verteidiger aus. Mittlerweile sei sie jedoch trocken, sagt die Angeklagte selbst. An jenem Abend habe sie jedoch bereits in der Wohnung der Nebenklägerin zusammen mit den anderen ordentlich getrunken. Danach zog das Trio in die Disco. „Ich war total betrunken“, sagt die 31-Jährige. Sie wisse noch, dass sie irgendwann vor der Tür gewesen sei und die Nebenklägerin zu ihr gesagt habe: „Pass auf, was ich jetzt für ein Spiel abziehe!“ Dann sei ihr Gegenüber plötzlich schreiend auf dem Boden gelegen.

Warum es zu dem Vorfall gekommen war, ist bislang offen. „Die beiden sind beste Freundinnen, seit vielen Jahren. Ich bin erst kurz zuvor dazu gekommen. Ich bin mir sicher, dass Eifersucht im Spiel ist“, vermutet die Angeklagte. Kennengelernt hätten sie sich in der Arbeit. Vielleicht bringt die Aussage der dritten Frau mehr Licht ins Dunkel. Diese war jedoch am ersten Prozesstag nicht anwesend wegen eines Krankenhausaufenthalts. „Für meine Entscheidung brauche ich ihre Aussage“, so die Richterin. Deshalb wird ein weiterer Termin angesetzt, sobald die Frau wieder aus der Klinik entlassen ist.