Die Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart kommen mit den Verfahren kaum mehr hinterher. Foto: Natalie Kanter

Die Zahl der Asylverfahren am Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich mehr als verdoppelt – und bringt die Richter an ihre Grenzen. Deshalb ist dringend neues Personal erforderlich.

Stuttgart - Die Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart kämpfen gegen eine Flut von Asylklagen. Wie die Präsidentin des Gerichts, Gudrun Schraft-Huber, am Freitag mitteilte, hat sich die Zahl der neuen Asylverfahren 2016 im Vergleich zum Vorjahr weit mehr als verdoppelt – von knapp 3000 auf gut 6600. Das entspricht rund 70 Prozent der knapp 9500 Verfahrenseingänge in dem vergangenen Jahr.

„Damit entwickeln wir uns Stück um Stück zum Asylgericht“, sagte die Präsidentin und verwies zugleich auf ähnliche Meldungen vom Karlsruher Verwaltungsgericht. Im Vorjahr machten die Asylfälle in Stuttgart nur etwa die Hälfte aller Fälle aus. Und der Trend setzt sich fort. Allein in den ersten zweieinhalb Monaten dieses Jahres seien mehr als 2750 Klagen von Geflüchteten gegen den vom Bundesamt für Migration und Flüchtling zuerkannten Status eingegangen, so die Gerichtspräsidentin.

Rund 80 bis 100 neue Asylverfahren kämen grade pro Arbeitstag auf die Schreibtische der Richter, so Schraft-Huber. Gehe das so weiter, müsse für 2017 alles in allem mit 16 000 Eingängen gerechnet werden. „Das sind Zahlen, die beachtlich sind“, so die Gerichtspräsidentin. Von Asylklagen spricht das Verwaltungsgericht immer dann, wenn Geflüchtete gegen den vom Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) zuerkannten Status vor Gericht ziehen, sagte Verwaltungsgerichtssprecherin Ulrike Zeitler. Dabei gehe es nicht immer zwingend um eine Ablehnung oder Ausweisung. Einige hätten subsidiären Schutz, kämpften aber etwa dafür, den Flüchtlingsstatus zuerkannt zu bekommen, um beispielsweise ihre Familien nachholen zu können.

Klagen von Syrern haben besonders stark zugenommen

Die meisten Asylkläger des Jahres 2016 stammten vom Westbalkan (1917) und aus Syrien (1449), mit Abstand gefolgt von Pakistan (672), Afghanistan (497), Irak (395), Gambia (327) und Algerien (298). Vor allem die Klagen von Syrern haben dabei deutlich zugenommen – sie lagen 2015 noch bei nur 267.

Das Gericht sei in den vergangenen Jahren um drei Kammern erweitert worden, erläuterte Schraft-Huber. Die nunmehr 14 Kammern teilten sich die großen Asylländer turnusmäßig auf. 2016 habe sich die Zahl der Mitarbeiter um fünf erhöht, und weiteres Personal sei angekündigt. „Es lässt sich aber nicht von heute bis morgen umsetzen“, sagte die Gerichtspräsidentin und ergänzte: „Wir haben zweifellos die Grenze der Belastbarkeit erreicht.“

Das bestätigt Zeitler, deren Kammer am Morgen mehrere Klagen von Irakern auf den Tisch bekommen hatte. Dass die Dauer der Asylprozesse sogar noch verkürzt werden konnte, liege auch daran, dass es hier besonders viele Eilverfahren gebe und der Zeitdruck insgesamt größer sei. Es habe aber auch noch einen zweiten Grund: „Wir müssen es abarbeiten, weil wir sonst irgendwann nicht mehr Herr des Verfahrens sind.“ In rund 8,9 Prozent der strittigen Asylfälle wurde den Klägern recht gegeben. 2015 lag der Wert noch bei 4,8 Prozent. Es sei davon auszugehen, dass jetzt vermehrt Fälle zur Entscheidung kämen, die nicht so deutlich als unbegründet eingestuft worden seien, machte die Gerichtspräsidentin deutlich.

Kormorane, Tempolimits und eine geschützte Villa

Der Bestand anhängiger Verfahren hat sich fast verdoppelt, von 2979 auf 5825 am Jahresende 2016. 6625 Verfahren wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen – eine Steigerung. Anders als bei den neuen Asylklagen gab es bei den übrigen Verwaltungsstreitsachen einen leichten Rückgang, der laut Schraft-Huber im Rahmen üblicher Schwankungen lag. Zu diesem Feld zählen etwa Polizei- und Ordnungsfragen, Bau- und Denkmalfragen mit Thema Emissionen sowie Klagen zum Bildungsrecht. In 4,6 Prozent der strittigen klassischen Verwaltungsfälle gaben die Kammern den Klägern recht, viele endeten jedoch schon vor der Entscheidung mit einem Vergleich.

Auch im übrigen Verwaltungsrecht sind Flüchtlinge manchmal Thema, wenn es etwa Streit um den Bau von Unterkünften gibt. Anwohner würden manchmal gegen Einrichtungen vorgehen, aber auch Firmen, die Einschränkungen fürchteten, wenn Menschen in der Nähe wohnen, so Zeitler.

Befassen wird sich das Gericht darüber hinaus demnächst etwa mit verschiedenen Tempolimits, mit der Abschusserlaubnis für Kormorane an der Jagst, der Genehmigung für den Windpark „Goldboden“ im Schurwald, dem Stuttgarter Luftreinhalteplan und dem Denkmalschutz der Villa Hajek.