Am Landgericht Stuttgart fand am Donnerstag der Prozessauftakt statt. Foto: dpa

Über Jahre hinweg soll ein Mann aus dem Kreis Ludwigsburg das Mädchen unsittlich berührt und bedrängt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem den Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften vor. Die Sichtweise des Angeklagten bringt die Richterin in Rage.

Kreis Ludwigsburg - Jetzt mal im Ernst: Eine Neunjährige guckt Pornos und hat danach den unwiderstehlichen Wunsch, Sie nackt in der Badewanne zu betrachten? Da müssen Sie sich schon was Besseres überlegen!“ Es war nicht das einzige Mal, dass die Richterin am Stuttgarter Landgericht am Donnerstag den Angeklagten mit harscheren Worten herannahm. Dem 59-Jährigen aus dem Kreis Ludwigsburg wird der sexuelle Missbrauch von Kindern in 61 Fällen und der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften vorgeworfen.

Der Mann soll jahrelang die Enkelin seiner Lebensgefährtin im Intimbereich berührt, sie bedrängt, mit Anzüglichkeiten belästigt, überdies mit ihr Pornos angeschaut und ihr dabei zu verstehen gegeben haben, wenn sie groß sei, würden sie beide das, was über den Bildschirm flimmert, zusammen machen. Über Jahre soll sich das hingezogen haben, die Staatsanwaltschaft zählt in der Anklageschrift 61 Fälle auf. Ende März 2016 flog die Geschichte auf, weil sich das Mädchen einer Freundin anvertraute. Da war es zwölf Jahre alt.

Die Richterin bohrt nach

Der Mann bestreitet die Vorwürfe und erzählte vor Gericht eine andere Version. Das Mädchen, das vom Kleinkindalter an ein- bis zweimal pro Monat am Wochenende in der Drei-Zimmer-Wohnung der Oma und ihres Partners zu Besuch war und öfter auch dort übernachtete, habe wohl zu viele unangemessene Bilder im Kopf gehabt. Seit in seinem Haushalt ein gebrauchter Computer Einzug gehalten habe, an dem er mit dem Mädchen zusammen auch gerne Kinderspiele gespielt habe, sei es immer wieder vorgekommen, dass sich die Kleine alleine und hinter verschlossener Tür mit dem Gerät beschäftigt habe. Und dabei hätten er und seine Lebenspartnerin sie mehrfach dabei ertappt, wie sie sich Pornos anschaute. Man habe sie ausgeschimpft, ihren Eltern auf Bitten des Kindes aber nichts davon gesagt.

Die Bilder seien ihr aber offensichtlich im Gedächtnis geblieben und hätten sie beschäftigt. So habe sie ihn dann zum Beispiel durch einen Lüftungsschlitz in der Badezimmertür beim Duschen beobachtet und gerufen: „Ich seh’ alles!“ „Warum sollte sie das alles tun? Mit neun Jahren? Warum sollte Sie Ihnen unterstellen, dass Sie sie am Intimbereich und der Brust angefasst haben?“, bohrte die Richterin nach. „Sie hat Fantasie“, so sein Kommentar.

Enttäuscht über das Verhalten der Oma

Dass er selbst mitunter Pornos konsumierte, räumte er ein – allerdings keine Kinderpornografie. Er wisse nicht, wie die auf seinem Rechner gefundenen entsprechenden Dateien dort hingelangt seien. Er habe weder jemals etwas Derartiges heruntergeladen noch Bilder abgespeichert. Auch nicht dasjenige, das die Enkelin seiner Partnerin im Bademantel zeigt und auf der Festplatte gefunden wurde. Auch sagte er, dass er kein Alkoholproblem habe, nur am Wochenende ein paar Bierchen oder eine Flasche Wein mit seiner Gefährtin trinke. Kämen Gäste zu Besuch, werde allerdings schon ein Doppelkorn aufgetischt.

Das erzählte die große Schwester des Mädchens, die heute 23 Jahre alt ist, anders. Dass der Partner der Oma getrunken habe, sei in der Familie bekannt gewesen. Einmal habe die Oma sogar abends angerufen und gesagt, die Eltern sollten die Tochter abholen, weil ihr Partner betrunken sei. Ohnehin, so sagte die große Schwester, sei der Mann bei den Eltern nicht sonderlich angesehen – wegen des Alkohols und weil er nicht regelmäßig arbeite. Sehr enttäuscht sei die Familie darüber, dass die Oma nach Bekanntwerden der Vorwürfe weiterhin zu ihrem Lebensgefährten halte und nicht glaube, was der kleinen Schwester widerfahren sei.

Zuhause sagte das Mädchen nichts

Die große Schwester war es auch, die schließlich von der Sache erfuhr. Sie hatte, wie der Rest der Familie, nichts von der Sache geahnt, die jüngere Schwester hatte sich zuhause nicht offenbart. Doch Ende März 2016 erzählte sie – in der Angst, einmal wieder bei der Oma und dem Freund übernachten zu sollen – einer Freundin davon. Diese beriet sich mit ihrer Mutter und informierte dann die große Schwester ihrer Schulkameradin. Noch am gleichen Abend erfuhren die Eltern davon.

Der Vater war so in Rage, dass er zur Wohnung seiner Schwiegermutter und ihres Freundes fuhr und durch die Tür drohte, er werde ihn töten. So berichtete es der Angeklagte – der aber nicht gewusst haben will, warum der Schwiegersohn, dem man natürlich nicht geöffnet habe, so vor der Tür getobt habe. „Es war der Abend, an dem er erfuhr, dass Sie seine Tochter sexuell missbraucht haben sollen. Da kann so ein Vater schon mal in Wallung geraten“, wies ihn die Richterin zurecht.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Das Mädchen selbst, heute 15 Jahre alt, sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Sie fürchtete die Konfrontation mit dem Angeklagten, der aber dennoch im Saal bleiben durfte, sich allerdings nach hinten setzen musste, damit der Jugendlichen der Blickkontakt erspart blieb. Die Verhandlung wird fortgesetzt.