Gegen den 18-Jährigen aus Gaildorf ist am Dienstag das Urteil gefallen. Foto: dpa/Marijan Murat

Der 18-Jährige, der in der Stuttgarter Krawallnacht an den Randalen beteiligt war, ist zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Anwalt des Angeklagten nannte das Urteil inakzeptabel und will Rechtsmittel einlegen.

Stuttgart - Das Amtsgericht Stuttgart hat einen 18-jährigen Randalierer aus der sogenannten Krawallnacht zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Bei diesem Strafmaß ist keine Bewährung möglich. Der junge Mann aus Gaildorf (Kreis Schwäbisch Hall) wurde für schuldig befunden, besonders schweren Landfriedensbruch und versuchte schwere Körperverletzung begangen zu haben.

Der Anwalt Marc Reschke nennt das Urteil „inakzeptabel“. Das Gericht sei „weit über das Ziel hinausgeschossen. Ich bin überrascht und entsetzt. Das ist ein Hauruck-Urteil, das sich auf andere auswirken wird“, sagt er. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Der Anwalt will Rechtsmittel einlegen und versuchen, eine Bewährungsstrafe zu erreichen.

Zuvor hatte der junge Mann im Prozess eingeräumt, in der Krawallnacht zum 21. Juni 2020 ein Polizeiauto erheblich beschädigt zu haben. Dabei gingen mehrere Scheiben an dem Fahrzeug zu Bruch. Die Verletzungen, die er sich dabei zuzog, erklärte er seinen Eltern zuhause mit einem Sturz von einem E-Scooter.

Der Angeklagte zeigte Reue

„Die Nacht war danach für ihn gelaufen“, sagte der Anwalt des jungen Mannes in einer Erklärung zu Prozessbeginn. „Ich bin weder rechtsstaatsfeindlich noch polizeifeindlich“, sagte der Angeklagte. Warum er mitgemacht habe, kann er nicht genau sagen. Die Masse habe ihn mitgerissen. „Ein bisschen war es der Alkohol, ein bisschen Frust wegen Corona“, sagte der Angeklagte. Vor der Tat habe er am Schlossplatz mit drei Freunden „gechillt“ und Whisky-Cola getrunken.

Eine Woche später wurde der 18-Jährige gefasst, als er wieder nach Stuttgart kam. Die Zeit dazwischen habe er ein furchtbar schlechtes Gewissen gehabt - und Angst, gefasst zu werden. Es tue ihm leid und er wolle versuchen, von seinem Azubigehalt den Schaden zu bezahlen.