Der nach der Tat abgesperrte Tatort am Fasanenhof. Foto: Andreas Rosar//Fotoagentur-Stuttgart

Die Staatsanwaltschaft plädiert im Mordfall vom Stuttgarter Fasanenhof für eine hohe Haftstrafe. Die Verteidigung fordert Freispruch. Beide sind der Auffassung, der 31-Jährige müsse in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Stuttgart - Im Prozess um eine tödliche Attacke mit einem Samuraischwert in Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 13 Jahren wegen Mordes gefordert. Außerdem müsse der 31-Jährige auf der Anklagebank in einer Psychiatrie untergebracht werden, forderte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Landgericht.

„Er steht mit einem Bein im Wahn“, zitierte sie den Gutachter, der den Mann zuvor als vermindert schuldfähig eingeordnet hatte. Der Angeklagte habe seinen früheren Mitbewohner im Juli vergangenen Jahres „mit absolutem Vernichtungswillen“ umgebracht. Er habe sich eingebildet, vom Opfer missbraucht oder verspottet worden zu sein. Deshalb habe er aus Rache zum Schwert gegriffen. 

Die Verteidigung sieht das etwas anders. Bei dem Angriff war der mutmaßliche Täter nach Einschätzung seiner Anwälte nicht Herr seiner Sinne. Der Mann sei bei der Bluttat im Juli des vergangenen Jahres schuldunfähig gewesen, sagte sein Verteidiger am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht. Gemeinsam mit seinem Kollegen forderte er für den Mandanten Freispruch. Außerdem müsse der Angeklagte in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Der Jordanier soll seinen früheren Mitbewohner auf offener Straße umgebracht haben. Während die Beweise für die Bluttat unter anderem wegen Handyvideos eindeutig scheinen, blieb das Motiv auch nach sämtlichen Zeugenaussagen unklar. Der Angeklagte schweigt weiter zu den Vorwürfen und einem Motiv. Am Montag will das Landgericht ein Urteil sprechen.