Das Urteil gegen fünf Angeklagte soll am Freitag fallen. Foto: dpa

Für die Attacke auf einen Mann im vergangenen Jahr fordert die Staatsanwaltschaft für alle fünf Angeklagten Haftstrafen. Ein 26-Jähriger wurde erst vor zwei Wochen aus anderen Gründen hinter Gitter geschickt.

Kornwestheim - Achtzehn Verhandlungstage hat sich der 26-jährige Hauptangeklagte Zeit gelassen, nach mehr als fünf Monaten konnte er sich dann zu einem Geständnis durchringen: Er gab vor dem Landgericht Stuttgart zu, im Februar des vergangenen Jahres einen Angriff auf einen Kurden in Kornwestheim geplant zu haben. Vier weitere junge Männer aus dem Kreis Ludwigsburg führten ihn aus. Was genau an jenem Abend geschah, konnte das Gericht nicht klären. Fest steht, dass ein Messer im Spiel war, der jüngste der Angreifer ging zudem mit einem Baseballschläger auf das Opfer, das in seinem Auto saß, los. Ursprünglich war von einer Machete die Rede gewesen, weshalb die Anklage zunächst auf versuchten Mord lautete.

„Das hier ist ein Beispiel dafür, wie dynamisch Strafprozesse sein können“, sagte der Verteidiger des 26-Jährigen. Ursprüngliche wollte er auf Freispruch plädieren, entschied sich aber anders. Das hing damit zusammen, dass sein Mandant bereits vor zwei Wochen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Waffenbesitzes und Geldwäsche verurteilt wurde.

Was hat der Boxclub Osmanen BC damit zu tun?

Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einer „besonders verachtenswerten Art der Selbstjustiz“. Er forderte für den Hauptangeklagten vier Jahre Haft für die Planung des Angriffs. Die bereits verhängte Strafe mit eingerechnet forderte er eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Der Verteidiger des Hauptangeklagten meinte, dass die Gesamtstrafe sechs Jahre und sechs Monate nicht überschreiten dürfe. Er stellte heraus, dass sein Mandant die Tat unter dem Einfluss von Drogen geplant habe. Außerdem habe er in der Gruppierung, die dem Boxclub Osmanen BC nahegestanden haben soll, „nur eine untergeordnete Rolle“ gespielt.

Das Opfer erstattete keine Anzeige

Mit der geringsten Strafe kann ein 21-Jähriger rechnen, der ebenfalls aus Kornwestheim stammt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Er hatte als erstes ein Geständnis abgelegt, die weiteren Angeklagten folgten. Nur der Hauptangeklagte lange Zeit nicht. Für die drei weiteren Angeklagten plädierte die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Körperverletzung für Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und elf Monaten und drei Jahren.

Fast alle Verteidiger zielten in ihren Plädoyers auch auf das fragwürdige Verhalten des Opfers ab. Nicht der Mann selbst, sondern ein Cousin hatte Anzeige bei der Polizei erstattet. An diesem Freitag fällt am Landgericht Stuttgart das Urteil.