Im Sindelfinger Fall ist die Tatwaffe nicht gefunden worden. Sie lässt Kriminologen rätseln. Foto: dpa

Die Aussage einer Rechtsmedizinerin verdeutlicht vor allem die Brutalität der Bluttat in einem Sindelfinger Hochhaus.

Sindelfingen - Die Leichenschau ließ auch erfahrene Kriminologen rätseln. Manche Wunden waren rundlich, manche zeugten von Stichen mit einer zweischneidigen, andere von einer einschneidigen Klinge, wieder andere deuteten auf eine raue Oberfläche hin. „Wir waren ratlos“, sagt die Rechtsmedizinerin, die die Untersuchungen leitete, „womöglich waren es mehrere Werkzeuge“. Falls ja, war eines von ihnen mindestens 15 Zentimeter lang. So tief reichte die längste Einstichwunde – vom Brustkorb des 83 Jahre alten Opfers bis zur Wirbelsäule. Die Todesursache ist Verbluten in Verbindung mit Ersticken, weil Blut in die Lunge eindrang. Die Tatwaffe ist nicht gefunden worden.

Die Aussage der Medizinerin vor dem Stuttgarter Landgericht verdeutlicht vor allem die Brutalität der Tat. Am 29. Juni 2018 riefen Bewohner eines Hochhauses in Sindelfingen die Polizei. Ersthelfer versuchten, die 83-Jährige wiederzubeleben. Das einzige Ergebnis ihrer Mühen waren Knochenbrüche – weitere Knochenbrüche – die typisch sind für Reanimationen. Bevor auf die Frau eingestochen wurde, war sie verprügelt worden, laut Anklageschrift mit einem Laptop. Unter anderem war ihr Nasenbein gebrochen. Klavierklänge sollen einen Streit ausgelöst haben.

Die Angeklagte ist keineswegs die übliche Verdächtige für einen Gewaltexzess

Wenige Tage nach der Tat hatte die Polizei eine Nachbarin in Verdacht. Dass die juristischen Voraussetzungen für eine Mordanklage erfüllt sind, glaubt selbst der Staatsanwalt Matthias Schweitzer nicht. Gegen jene Nachbarin wird wegen Totschlags verhandelt. Sie verweigert die Aussage. Die Frau ist mit ihren 63 Jahren, einer Größe von 1,58 Meter bei einem Gewicht von 54 Kilo keineswegs die übliche Verdächtige für einen Gewaltexzess. Von Beruf ist sie Altenpflegerin. Offenkundig waren ihre Patienten mit ihr zufrieden. Einer von ihnen vererbte ihr aus Dankbarkeit die Wohnung in jenem Hochhaus, in der sie bis zur Verhaftung mit ihrem Mann lebte.

Die Rechtsmedizinerin hatte neben dem Opfer auch die Verdächtige untersucht, vor allem darauf, ob Verletzungen auf einen Kampf hindeuteten. Das Ergebnis ist ein eindeutiges Ja, aber kein Beweis. An wenigen Stellen des Körpers der 63-Jährigen fand die Medizinerin keine Blutergüsse. Selbst das Gesäß, die Unterseite einer Brust und die Leiste waren blau verfärbt. Schon am Tatort habe sie beim ersten Blick auf die Angeklagte „an häusliche Gewalt gedacht“, sagt die Gutachterin, „warum, weiß ich aber nicht mehr“.

Einige der Blutergüsse begründete die 63-Jährige mit einem Sturz bei einem Casinobesuch, Stößen an Möbeln oder Insektenstichen. Zudem schlage sie sich regelmäßig selbst auf die Brust, um Panikattacken zu unterdrücken.

Der Verteidiger hat gleichsam eine Gegengutachten erarbeitet, mit dem Handy

Allerdings passt manche der Geschichten nicht zum Aussehen der Verletzung. Der Verteidiger Florian Mangold hat gleichsam ein Gegengutachten erarbeitet, mit seinem Smartphone. Mit Fotos von seiner Mandantin will er belegen, dass bei ihr schon kleine Stöße Blutergüsse verursachen. „Daran zweifelt niemand“, sagt der Richter Norbert Winkelmann. Die 63-Jährige nimmt wegen einer Herzkrankheit blutverdünnende Mittel. Allerdings legt eine zweite Untersuchung wenige Tage später nahe, dass die meisten Ergüsse zur gleichen Zeit entstanden waren.

Ob es einen tödlichen Kampf zwischen der Angeklagten und dem Opfer gab, will das Landgericht bis zum 30. April entschieden haben. An diesem Tag soll das Urteil verkündet werden. Fest steht, dass das Opfer mit einem Täter oder einer Täterin gekämpft hat, gemäß gutachterlichem Urteil womöglich minutenlang.

Etliche Blutergüsse zeugten von Schlägen auf Kopf und Oberkörper. Andere davon, dass die 83-Jährige auf den Boden oder gegen eine Wand gedrückt worden war. Die Stichwunden an den Händen und Unterarmen sind typisch für Abwehrversuche. Welche Klinge auch immer drang von der Seite, von vorn und von oben in Brust, Hals, Gesicht, sogar in den Unterschenkel, meist von links, in unterschiedlichster Tiefe. Der Körper war mit oberflächlichen Verletzungen übersät. In anderen Fällen durchdrang die Waffe Hals oder Brust nahezu vollständig. Einer der tödlichen Stiche drang durch die Halsschlagader. Zwischen ihm und dem Tod ist etwa eine Viertelstunde vergangen.