Die Opfer überlebten den Angriff im vergangenen November schwer verletzt. Foto: 7aktuell/

Weil er im vergangenen November seine Ehefrau und deren Bruder mit einer Gaspistole zu töten versucht haben soll, sitzt ein 51-Jähriger seit Dienstag auf der Anklagebank. Er bestreitet die Tat und beschuldigt seinen Schwager.

Göppingen - „Das ist ja nicht mehr zu ertragen“, ärgerte sich der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter bereits am Vormittag und verkündete eine fünfminütige Verhandlungspause. Am Dienstag wurde vor dem Landgericht Ulm ein Verfahren gegen einen 51-Jährigen eröffnet, der im vergangenen November seine Ehefrau und seinen Schwager zu töten versucht haben soll. Gerade einmal eine gute Stunde hat es gedauert, bis dem Richter Tresenreiter aufgrund der wirren und widersprüchlichen Ausführungen des Angeklagten der Kragen geplatzt ist.

Schüsse ins Gesicht

Der Angeklagte aus Fulda soll laut dem Staatsanwalt Dennis Allgöwer am frühen Morgen des 22. Novembers des vergangenen Jahres versucht haben, seine bei ihrem Bruder in Göppingen schlafende Frau mit drei aufgesetzten Schüssen aus einer Gaspistole, zwei auf den Kopf und einer auf den Oberschenkel, zu töten. Das linke Auge der Frau konnte nicht gerettet werden. Seinem Schwager wurde in den Oberkörper geschossen. Eine gebrochene Rippe und eine angerissene Milz waren die Folge. Dass eine aufgesetzte Gasdruckpistole dazu geeignet ist, einen Menschen zu töten, soll der Angeklagte im Internet nachgelesen haben.

Der Tat vorhergegangen ist eine unglückliche Beziehungsgeschichte. So soll sich die zur Tatzeit 30-jährige Ehefrau des Angeklagten vor ihrem Ehemann bei ihrem Bruder versteckt haben. Die Frau habe sich im Oktober von ihrem Mann getrennt, weil dieser gewalttätig gewesen sei. Die Trennung wollte der Mann offenbar nicht hinnehmen. Nachdem er den Aufenthaltsort der Frau herausgefunden habe, habe er versucht, sie zu töten.

Flucht durch die Innenstadt

Nach einem Gerangel mit seinem Schwager soll er seine verletzte Ehefrau an den Haaren vor das Haus gezerrt und sie gewürgt haben, bis ihn der Schwager mit einer Stange auf den Kopf schlug und ihm damit eine stark blutende Platzwunde zufügte. Daraufhin soll der Angeklagte mit seinem Wagen vor der Polizei geflohen sein, die alarmiert worden war. Auf seiner Flucht soll er mehrere Autos beschädigt haben. Erst als sein Wagen nicht mehr fahren konnten, sei er festgenommen worden, so die Staatsanwaltschaft.

Zum Prozessauftakt am Dienstag berichtete der Angeklagte ausführlich, was aus seiner Sicht in jener Novembernacht geschehen ist, in der seine Frau und deren Bruder durch die Waffe des Angeklagten schwer verletzt wurden. So habe er seine Frau aus den Fängen ihrer Familie retten wollen. Die Schüsse aus seiner Waffe auf seine Frau habe der Schwager abgefeuert, der ihm die Gaspistole zuvor entwendet habe. Erst danach habe er seinem Schwager die Waffe weggenommen und auf ihn geschossen.

Zur Vorgeschichte der Tat erklärte der Mann, dass er es gewesen sei, der sich von seiner Frau habe scheiden lassen wollen. „Ich hatte keine Verlustangst“, beteuerte er. Immer wieder habe die Frau jedoch heimlich mit fremden Männern telefoniert. Gleichzeitig habe ihm seine Frau vorgeworfen, dass er sich mit anderen Frauen treffe, berichtete der Angeklagte. Von den Anzeigen seiner Frau wegen Körperverletzung habe er erst erfahren, als er seinerseits eine Morddrohung des Schwagers ihm gegenüber zur Anzeige gebracht habe. Die Drohungen des Schwagers seien auch der Grund dafür gewesen, dass er sich eine Gaspistole gekauft habe. „Ich hatte Angst“, erklärte der Mann vor dem Landgericht.

In Wohnung eingebrochen

In die Wohnung des Schwagers sei er gegen 2 Uhr nachts eingebrochen, um mit seiner Frau zu reden. Sein Schwager habe sogleich mit der zuvor entwendeten Gaspistole auf ihn geschossen und dabei seine Frau getroffen. Er sei dann geflohen, weil er Hilfe habe holen wollen. Dass ihn die Polizei während der Flucht vom Tatort verfolgt hat, habe er nicht bemerkt.

Immer wieder zerrte der 51-Jährige mit seinen ausschweifenden und detailreichen Erzählungen, die aus Sicht des Gerichts nichts mit der Tat zu tun hatten, an den Nerven des Vorsitzenden Richters. Insbesondere die vielen Widersprüche seiner Aussagen gegenüber früheren eigenen Aussagen, aber auch gegenüber Aussagen von Zeugen, sorgten für spürbar wachsenden Unmut auf der Richterbank. Der Vorsitzende Richter Tresenreiter redete dem Angeklagten ins Gewissen, während der Mittagspause seine bisherigen Aussagen zu überdenken. Der Prozess wird fortgesetzt.