Die 55-jährige Klägerin (mitte) auf dem Weg zur Gerichtsverhandlung. Foto: dpa

Eine Frau, die in einem Heim aufwuchs, will ihrer pflegebedürftigen Mutter keinen Unterhalt zahlen. Ein Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen – ob die 55-jährige Tochter sich darauf einlässt, bleibt fraglich.

Offenburg - Mit einem Vergleichsvorschlag ist am Dienstag der zweite Prozesstag um finanzielle Forderungen der Behörden an ein ehemaliges Heimkind im baden-württembergischen Offenburg zu Ende gegangen. Die mittlerweile 55 Jahre alte Frau aus dem hessischen Rodgau (Kreis Offenbach) wehrt sich dagegen, für ihre pflegebedürftige Mutter Unterhalt zahlen zu müssen.

Der Anwalt der Klägerin, Michael Klatt, bestätigte den Vergleichsvorschlag des Gerichts. Demnach würde seine Mandantin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts - er beträgt etwa 760 Euro - monatlich zahlen. Ob sie sich auf den Vorschlag einlässt, ließ er zunächst offen. „Wir prüfen das“, sagte er nach dem Ende der nicht-öffentlichen Sitzung am Familiengericht in Offenburg.