Die Angeklagten im Prozess gegen die selbsternannte „Revolution Chemnitz“ sitzen im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden zu Prozessbeginn im Verhandlungssaal neben ihren Rechtsanwälten. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Es ist eines der bedeutendsten Verfahren zum Rechtsterrorismus. Vor der Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts Dresden geht es um rechte Umsturzpläne und Angriffe auf den Staat.

Dresden - Radikalisiert und von „offen nationalsozialistischer Gesinnung“: Als Gruppierung „Revolution Chemnitz“ sollen acht mutmaßliche Rechtsterroristen im Herbst 2018 Angriffe auf Flüchtlinge, Andersdenkende und Repräsentanten des Staates geplant haben.

„Sie wollten die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland verändern, eine Systemwende herbeiführen“, sagte Bundesanwalt Kai Lohse am Montag zu Beginn des Prozesses gegen die Männer am Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Die Anklage wirft ihnen Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Fünf von ihnen werden zudem des schweren Landfriedensbruchs und einer auch der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Die mutmaßlichen Rechtsextremisten aus dem Raum Chemnitz schwiegen zu Prozessbeginn.

Ziel den „antideutschen Machenschaften“ ein Ende zu machen

Der Generalbundesanwalt wirft den 21 bis 32 Jahre alten Männern vor, ihre Vereinigung namens „Revolution Chemnitz“ in einer Chat-Gruppe im September 2018 gegründet zu haben. Sie stehen unter dringendem Verdacht, auch die Tötung von Menschen in Kauf genommen zu haben. „Diese terroristische Vereinigung hat sich nach unserer Ansicht im Zuge und auf der Folie der Ausschreitungen in Chemnitz Ende August/Anfang September 2018 gegründet“, sagte Bundesanwalt Lohse. Anlass war der gewaltsame Tod eines Deutschen zuvor beim Stadtfest mit Flüchtlingen als Tatverdächtige.

Danach sei beim Rädelsführer, dem ältesten der Beschuldigten, der Entschluss gereift, den „antideutschen Machenschaften“ ein Ende zu machen, sagte Lohse bei der Anklageverlesung. Ziel seien Angriffe auf Ausländer, Deutsche mit Migrationshintergrund, politisch Andersdenkende und als „besondere Eskalationsstufe“ die Herbeiführung eines Systemwechsels mit Gewalt gewesen. Nach den Ermittlungen sollte der 3. Oktober 2018 in Berlin der Auftakt sein. Dazu hätten sie sich Schusswaffen besorgen wollen.

Wendepunkt sollte am 3. Oktober herbeigeführt werden

Bei einer Art Probelauf am 14. September auf der Schlossteichinsel in Chemnitz traten fünf der Beschuldigten in einheitlicher Kleidung auf, um angsteinflößend zu wirken, sie hatten Quarzhandschuhe und Bierflaschen dabei. Sie attackierten Feiernde, kreisten eine Gruppe von Iranern und Pakistanern ein und riefen „Ausländer raus“. Ein Mann wurde geschlagen, ein Iraner von einer Bierflasche getroffen.

Der Wendepunkt sollte am 3. Oktober herbeigeführt werden, der Rädelsführer wollte die internationale Hooliganszene mobilisieren, wie Lohse sagte. Geplant waren demnach „gezielte und effektive Schläge gegen Linke und Merkel-Zombies“ sowie bewaffnete und todbringende Anschläge auf von der Gruppe identifizierte Gegner. „Sie wollten die staatliche Ordnung außer Kraft setzen.“ Laut Anklage war „Revolution Chemnitz“ auf unbestimmte Zeit angelegt und von „offen nationalsozialistischer Gesinnung“.

Bis zum Jahresende gibt es 23 Termine

Die Angeklagten, darunter führende Köpfe der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene der Region, waren mit Ausnahme des mutmaßlichen Rädelsführers am 1. Oktober 2018 verhaftet worden. Der 32-Jährige ist bereits seit dem 14. September in Untersuchungshaft. Einer will sich durch Schweigen verteidigen, sechs machten keine Angaben und auch der Hauptbeschuldigte will nichts sagen. Der Anwalt des jüngsten Angeklagten scheiterte mit einem Antrag, wegen des Alters seines Mandanten zum Tatzeitpunkt für die Hauptverhandlung inklusive Urteilsbegründung die Öffentlichkeit auszuschließen.

Die Staatsschutzkammer hat bis Jahresende 23 Termine festgesetzt und will dann ab Januar zunächst bis Ende April 2020 jeweils drei Tage pro Woche verhandeln. Nach Angaben einer OLG-Sprecherin ist es der bisher achte Prozess dieser Art in Sachsen - und aus Sicht des Generalbundesanwalts Peter Frank „eines der bedeutendsten Verfahren im Bereich Rechtsterrorismus“.