Kevin Großkreutz spielte früher beim VfB, jetzt bei Darmstadt 98 in der zweiten Bundesliga. Foto: Bongarts

In der Neuauflage des Prozesses um die Prügelattacke auf den früheren VfB-Profi Kevin Großkreutz muss dieser wieder nicht vor Gericht erscheinen.

Stuttgart - In der Neuauflage des Prozesses um eine Prügelattacke auf Fußballprofi Kevin Großkreutz muss der Weltmeister von 2014 definitiv nicht aussagen. Bei der Berufungsverhandlung eines vom Amtsgericht Stuttgart verurteilten Schlägers gehe es nur noch um eine mögliche Reduzierung der Strafe, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag. Zeugen seien für die Verhandlung nicht geladen. Der zweite verurteilte Schläger hat seine Berufung gegen das Urteil vom 5. Oktober nach Auskunft seines Anwalts zurückgezogen. Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.

Nach dem Vorfall wechselte Großkreutz zu Darmstadt 98

Die bei ihrer Verurteilung 17 und 18 Jahre alten Männer waren wegen einer nächtlichen Prügelattacke auf den Fußballer zu Haftstrafen verurteilt worden. Großkreutz war dem Prozess ferngeblieben. Die Schlägerei im Februar hatte den VfB Stuttgart veranlasst, sich von dem 29-Jährigen zu trennen. Er wechselte zu Zweitligist Darmstadt 98.

Am 24. Januar geht der Prozess weiter

Bei der Berufungsverhandlung am Landgericht geht es am 24. Januar nur noch um das Urteil gegen einen jungen Mann, der den am Boden liegenden Großkreutz gegen den Kopf getreten haben soll. Der Angeklagte stand zur Tatzeit unter Bewährung und erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft. Der Mittäter, der den Fußballer geschlagen haben soll, hat seine Jugendstrafe von einem Jahr und sieben Monaten Haft unter Einbeziehung eines anderen Urteils laut seinem Anwalt angenommen.